Das Europäische Abfallverzeichnis
Alle seit dem 01.01.2001 eingetretenen Änderungen
10.01.2002
Seit dem 1. Januar 2002 gelten in Deutschland die neuen
Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen nach dem Europäischen
Abfallverzeichnis. Gegenüber dem bisherigen Europäischen
Abfallkatalog (EAK) sind zahlreiche Änderungen eingetreten. Die „
besonders überwachungsbedürftigen Abfälle“ heißen jetzt „
gefährliche Abfälle“ und sind in der neuen
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Stern
gekennzeichnet. Die neuen Abfallschlüssel und –bezeichnungen
müssen z. B. bei den Begleit- und Übernahmescheinen verwendet
werden, mit denen Abfallerzeuger die ordnungsgemäße Entsorgung
nachweisen. Aber auch Zertifikate, Genehmigungen und sonstige
behördliche Entscheidungen, die Abfallschlüsselnummern enthalten,
müssen in vielen Fällen angepasst werden.
Die Publikation gibt hierfür einen Überblick über die Struktur des neuen Abfallverzeichnisses und hilft bei der Umstellung vom EAK auf die AVV. Auch für Neueinsteiger, die sich zum ersten Mal mit der Eingruppierung von Abfällen beschäftigen, enthält die Broschüre nützliche und verständliche Hinweise.
Die DIHK-Broschüre „Das Europäische Abfallverzeichnis“ (A5, 76 S.) ist zum Preis von 10,00 € (19,56 DM) zu beziehen bei der IHK Saarland, Ingrid Klein, Telefon: (06 81) 95 20-4 31, Fax: (06 81) 95 20-8 88.