Aktuelles

Kennzahl: 17.3006

Das Europäische Abfallverzeichnis

Alle seit dem 01.01.2001 eingetretenen Änderungen

10.01.2002

Seit dem 1. Januar 2002 gelten in Deutschland die neuen Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen nach dem Europäischen Abfallverzeichnis. Gegenüber dem bisherigen Europäischen Abfallkatalog (EAK) sind zahlreiche Änderungen eingetreten. Die „ besonders überwachungsbedürftigen Abfälle“ heißen jetzt „ gefährliche Abfälle“ und sind in der neuen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Stern gekennzeichnet. Die neuen Abfallschlüssel und –bezeichnungen müssen z. B. bei den Begleit- und Übernahmescheinen verwendet werden, mit denen Abfallerzeuger die ordnungsgemäße Entsorgung nachweisen. Aber auch Zertifikate, Genehmigungen und sonstige behördliche Entscheidungen, die Abfallschlüsselnummern enthalten, müssen in vielen Fällen angepasst werden.

Die Publikation gibt hierfür einen Überblick über die Struktur des neuen Abfallverzeichnisses und hilft bei der Umstellung vom EAK auf die AVV. Auch für Neueinsteiger, die sich zum ersten Mal mit der Eingruppierung von Abfällen beschäftigen, enthält die Broschüre nützliche und verständliche Hinweise.

Die DIHK-Broschüre „Das Europäische Abfallverzeichnis“ (A5, 76 S.) ist zum Preis von 10,00 € (19,56 DM) zu beziehen bei der IHK Saarland, Ingrid Klein, Telefon: (06 81) 95 20-4 31, Fax: (06 81) 95 20-8 88.