Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Recht der geringfügig Beschäftigten
Termin:
Mittwoch, 07. November 2001, 17:00 Uhr
Zum Jahresbeginn hatte der Gesetzgeber das neue Teilzeit-
und Befristungsgesetz in Kraft gesetzt. Hierdurch wurde die
Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen,
grundsätzlich neu geregelt. Erstmals hat das Gesetz darüber
hinaus einen Rechtsanspruch von Mitarbeitern auf Abschluss von
Teil- zeitarbeitsverträgen geschaffen. Dies hat in der
betrieblichen Praxis zu einer Reihe von Problemen geführt.
Darüber hinaus gab es immer wieder Veränderungen im Bereich der geringfügig beschäftigten Mitarbeiter (sog. 630-Mark-Kräfte).
Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Sie schwerpunktmäßig informieren über:
- Verringerung der Arbeitszeit und Neuverteilung der
verringerten Arbeitszeit
Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
Benachteiligungs-, Diskriminierungs- und Kündigungsverbot
Geltendmachung des Anspruchs und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - Befristete Arbeitsverträge
Befristungen mit Sachgrund
Befristungen ohne Sachgrund
Erleichterte Befristung mit älteren Arbeitnehmern
Ende des befristeten Arbeitsvertrages
Folgen unwirksamer Befristung
Befristungsklagen
Rechtsanwalt Wolfram Tiedtke, VSU
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