Veranstaltung

Kennzahl: 15.1770

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Recht der geringfügig Beschäftigten


Termin:
Mittwoch, 07. November 2001, 17:00 Uhr
Zum Jahresbeginn hatte der Gesetzgeber das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in Kraft gesetzt. Hierdurch wurde die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, grundsätzlich neu geregelt. Erstmals hat das Gesetz darüber hinaus einen Rechtsanspruch von Mitarbeitern auf Abschluss von Teil- zeitarbeitsverträgen geschaffen. Dies hat in der betrieblichen Praxis zu einer Reihe von Problemen geführt.

Darüber hinaus gab es immer wieder Veränderungen im Bereich der geringfügig beschäftigten Mitarbeiter (sog. 630-Mark-Kräfte).

Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir Sie schwerpunktmäßig informieren über:

  1. Verringerung der Arbeitszeit und Neuverteilung der verringerten Arbeitszeit
    Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
    Benachteiligungs-, Diskriminierungs- und Kündigungsverbot
    Geltendmachung des Anspruchs und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  2. Befristete Arbeitsverträge
    Befristungen mit Sachgrund
    Befristungen ohne Sachgrund
    Erleichterte Befristung mit älteren Arbeitnehmern
    Ende des befristeten Arbeitsvertrages
    Folgen unwirksamer Befristung
    Befristungsklagen
Referent:
Rechtsanwalt Wolfram Tiedtke, VSU </UL>