Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen
IHK Saarland
Termin:
Dienstag, 05. November 2013, 16:00 - 18:45 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Am 14.06.2014 kommt es: das neue Verbraucherrecht. Es bringt grundlegende Änderungen in den vertraglichen Informationspflichten für Verbraucherverträge, die im stationären Handel ebenso wie auch im Internet geschlossen werden. Auch das Widerrufsrecht muss bei den Onlinehändlern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen komplett neu geregelt werden.
Viele Onlinehändler kennen sie: die Abmahnungen wegen fehlerhafter Informationsangaben und insbesondere wegen veralteter Widerrufsbelehrungen. Nunmehr kommt es auch vermehrt zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Onlinehandel. Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Verstöße gegen Datenschutzrecht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden können. Somit sind alle Onlinehändler gut beraten, bei der Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzerklärungen ebenso wie bei der Erstellung von AGB und Widerrufsbelehrung ein hohes Maß an Genauigkeit an den Tag zu legen. Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung „Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen“.
Frau Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland, wird über den Internetrechtsteil informieren, Herr RA Marcus Dury LL.M. (IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei Dury, Saarbrücken, wird die Teilnehmer über die aktuellen Datenschutzbestimmungen im Internet informieren.
Programm
16.00 Uhr
Begrüßung
Ass. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland
Sabine Betzholz-Schlüter, eBusiness-Lotse Saar
16.05 Uhr
Das neue Internetrecht
Ass. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland
17.30 Uhr
Pause
18.00 Uhr
Aktuelle Datenschutzbestimmungen im Internet
RA Marcus Dury LL.M. (IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei Dury, Saarbrücken
18.45 Uhr
Ausklang bei einem gemeinsamen Imbiss
Über eine Zusage bis Montag, 4. November 2013, freuen wir uns.
Viele Onlinehändler kennen sie: die Abmahnungen wegen fehlerhafter Informationsangaben und insbesondere wegen veralteter Widerrufsbelehrungen. Nunmehr kommt es auch vermehrt zu Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht im Onlinehandel. Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Verstöße gegen Datenschutzrecht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden können. Somit sind alle Onlinehändler gut beraten, bei der Erstellung und Aktualisierung von Datenschutzerklärungen ebenso wie bei der Erstellung von AGB und Widerrufsbelehrung ein hohes Maß an Genauigkeit an den Tag zu legen. Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung „Das neue Internetrecht: Worauf sich Onlinehändler einstellen müssen“.
Frau Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland, wird über den Internetrechtsteil informieren, Herr RA Marcus Dury LL.M. (IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei Dury, Saarbrücken, wird die Teilnehmer über die aktuellen Datenschutzbestimmungen im Internet informieren.
Programm
16.00 Uhr
Begrüßung
Ass. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland
Sabine Betzholz-Schlüter, eBusiness-Lotse Saar
16.05 Uhr
Das neue Internetrecht
Ass. Heike Cloß, Justiziarin IHK Saarland
17.30 Uhr
Pause
18.00 Uhr
Aktuelle Datenschutzbestimmungen im Internet
RA Marcus Dury LL.M. (IT-Recht), Rechtsanwaltskanzlei Dury, Saarbrücken
18.45 Uhr
Ausklang bei einem gemeinsamen Imbiss
Über eine Zusage bis Montag, 4. November 2013, freuen wir uns.