Veranstaltung

Kennzahl: 15.4794

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters


Termin:
Montag, 21. April 2008, 19:00 - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1 - 3
Der Ausgleichsanspruch, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Abfindung genannt, ist ein zusätzlicher Vergütungsanspruch des Handelsvertreters für die vor Vertragsende geleisteten und nach Vertragsende fortwirkenden Dienste. Aus der Sicht des Unternehmers wird mit dem Ausgleichsanspruch erfolgreiche Arbeit und vertragstreues Verhalten des Handelsvertreters während der Dauer des Vertragsverhältnisses belohnt. Juristisch ist der Ausgleichsanspruch eindeutig in § 89 b des Handelsgesetzbuches geregelt. Bei seiner Geltendmachung gibt es dagegen viele Probleme.

Herr Karlheinz Petri, Mitglied der Vollversammlung für die Wahlgruppe „Handelsvertreter„ ist seit über 20 Jahren selbstständiger Handelsvertreter und Vertriebsleiter eines Unternehmens für Straßenausrüstung, weiß also aufgrund seiner eigenen langjährigen praktischen Erfahrung, worauf jeder Handelsvertreter achten muss. Abgerundet wird sein Vortrag durch Herrn Rechtsanwalt Franz-Michael Schneiders, Saarbrücken, der Ihnen die juristischen Feinheiten des Ausgleichsanspruchs näher bringen möchte.

Wir laden Sie recht herzlich zu unserem unentgeltlichen Vortrag ein. Die Herren Petri und Schneiders werden von der Praxis wie auch von der Theorie her das Thema umfassend behandeln. Wir freuen uns auf einen spannenden Abend mit Ihnen. Der Abend klingt bei einem geselligen Beisammensein aus.