Veranstaltung

Kennzahl: 15.7792

Der „Bekannte Versender“ in der Luftfracht

IHK Saarland


Termin:
Mittwoch, 21. September 2011, 09:00 - 13:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Der Sicherheitsaspekt bei Luftfrachtsendungen gewinnt mit dem Bestreben der Welthandelsorganisation einer sog. „sicheren Lieferkette“ im globalen Handel an zunehmender Bedeutung. In der Europäischen Union werden die Verschärfungsmaßnahmen der Sicherheitsanforderungen mit den EG-Verordnungen 300/2008 und 185/2010 umgesetzt - Übergangsfrist bis 2013.

Generell darf nur Luftfracht mit dem Status „sicher“ in hierfür vorgesehene Flugzeuge verladen und verflogen werden. Bislang war die Abgabe einer Sicherheitserklärung vom Hersteller an den Luftfrachtspediteur ausreichend, um Waren sicher in die Lieferkette einzubringen und den Status als „Bekannter Versender“ zu erhalten. Nach dem Ablauf der aktuellen Übergangsfrist wird eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt erforderlich sein oder die Unternehmen werden ihre Luftfracht kostenpflichtig durch sog. reglementierte Beauftragte oder Luftfahrtunternehmen nach gesetzlichen Vorgaben „sicher“ machen lassen. In diesem Zusammenhang laden wir bekannte Versender, reglementiere Beauftragte, aber auch alle Außenhandelsbeauftragte sehr herzlich ein.

Ulrich Dünnes, Geschäftsführer der Security Training International wird die Grundlagen der Luftsicherheit und die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern. Weitere Themenpunkte bilden die Vor- und Nachteile der Reglementierung eines Unternehmens, sowie das Zertifizierungsprozedere und notwendige Schulungsmaßnahmen. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.