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Kennzahl: 17.10641

Der Rundfunkbeitrag ist rechtens

14.08.2014

Sowohl das Bayerische Verfassungsgericht wie auch der Verfassungsgerichtshof in Koblenz entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, da der Nutzer eine Gegenleistung erhält. Ob er diese Gegenleistung auch letztendlich nutze, sei unerheblich. Es handelt sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine nicht steuerliche Abgabe, bei deren Erhebung weder das Bundesland Bayern noch Rheinland-Pfalz Kompetenzen verletze. Abzuwarten bleibt, ob die unterlegenen Kläger bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.