Veranstaltung

Kennzahl: 15.4693

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) und die europäischen und amerikanischen Anti-Terrorvorschriften


Termin:
Dienstag, 04. März 2008, 10:00 - 13:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
4
Die EU-Sicherheitsinitiativen greifen - ebenso wie die neuen US-Sicherheitsstandards - tief in die Abwicklung des Warenexports ein. Wesentliche Elemente sind die Anti-Terror-vorschriften und die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO (Authorised Economic Operator). Die Veranstaltung gibt einen Überblick über aktuelle Sicherheitsvorschriften beim Warenexport. Dabei werden die Bestimmungen und die Genehmigungsvoraussetzungen des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und die damit verbundenen Erleichterungen ebenso dargestellt wie das Antragsverfahren. Im letzten Teil machen wir Sie mit den Aspekten der EU-Anti-Terrorverordnung vertraut, deren Einhaltung durch die Zollbehörden überwacht wird.

Wir laden Sie zu dieser aktuellen Informationsveranstaltung ganz herzlich ein. Der Kostenbeitrag beträgt 60 €. Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Bitte melden Sie sich mit angehängtem Faxformular bis 29. Februar 2008 an.

Programm:
                     
10.00 Uhr    
Begrüßung
Bernhard Olschok, IHK Saarland

Das amerikanische Zoll-Partnerprogramm

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte:
  • Genehmigungsvoraussetzungen
  • Antragsverfahren    
  • Sicherheitserleichterungen
  • Bedeutung für die weltweite Lieferkette
Kurzdarstellung der EG-Anti-Terrorismus-Verordnung
Handhabung der im Internet befindlichen „Terrorlisten“
Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert, Experte für Außenwirtschaftsvorschriften und als Dozent in der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltung tätig

13.00  Uhr       
Individuelle Gespräche beim Mittagsimbiss