Veranstaltung

Kennzahl: 15.1337

Der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Unternehmererbe

Haften Kinder für Ihre Eltern?


Termin:
Dienstag, 08. März 2005, 19:00 - 21:00 Uhr
Vorausschauende Unternehmer, insbesondere in Familienunternehmen, sorgen rechtzeitig für die Unternehmensnachfolge. Gerade wenn der Unternehmensnachfolger aus der eigenen Familie kommen soll, empfiehlt sich eine rechtzeitige Planung. Der Pferdefuß bei dieser für das Unternehmen unter Umständen günstigsten Lösung: Wird der übertragende Elternteil pflegebedürftig, so sind die den Betrieb übernehmenden Kinder unterhaltsverpflichtet. Zehn Jahre lang kann u.a. der Sozialhilfeträger Schenkungen bzw. Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge anfechten. Folge: Es droht die Heranziehung zum Elternunterhalt.

Eine Folge, die dem Generationenvertrag entspricht. Aber: Bei der Heranziehung von den Unterhaltszahlungen wird die Vermögensstruktur desjenigen, der zur Zahlung verpflichtet ist, nur unzureichend berücksichtigt. Bereits seit Jahren wird hier ein bestimmtes Schonvermögen angesetzt. Die Verwaltungspraxis zeigt, dass bei der Berechnung des Schonvermögens sowohl die gesetzgeberischen Ziele des Bundessozialhilfegesetzes als auch die Rechtsgrundlagen gerne verlassen werden. Herr Rechtsanwalt Karl Michael Krempel, Rechtsanwälte Stopp, Pick & Kollegen, Saarbrücken, wird uns über die erbrechtliche und sozialrechtliche Konsequenz in unserer unentgeltlichen Veranstaltung informieren.