Veranstaltung

Kennzahl: 15.18435

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und Ihre Sorgfaltspflichten

IHK Saarland


Termin:
Mittwoch, 04. September 2024, 10:00 - 11:30 Uhr
Referent/Referentin:
Andreas Feiner und Clemens Bauer von PwC Deutschland
Viele Unternehmen stehen vor dem Risiko, ab dem 30. Dezember 2024 ihre Produkte nicht mehr verkaufen zu dürfen, wenn sie nicht aktiv nachweisen können, dass diese entwaldungsfrei sind und im Einklang mit geltendem Recht stehen. Die EU-Entwaldungsverordnung betrifft über 800 Produkte, die Rohstoffe wie Holz, Kautschuk, Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kaffee und Kakao enthalten.

Branchenübergreifend sehen sich Unternehmen vor der Herausforderung, die notwendigen Informationen zu sammeln und Prozesse zur Abgabe der erforderlichen Sorgfaltspflichtenerklärungen zu schaffen. Neben dem Verkaufsverbot drohen Bußgelder von über 4% des Jahresumsatzes.

Sie fragen sich aktuell, ob Sie von der EU-Entwaldungsverordnung betroffen sind und, wie sie den Sorgfaltspflichten, insbesondere den Informationsanforderungen an Geolokalisierung und Erzeugungszeitpunkt, nachkommen können.

Unsere Referenten Andreas Feiner und Clemens Bauer von PwC Deutschland werden Ihnen im Rahmen des Webinars einen kompakten Überblick darüber geben, welche Erzeugnisse und Rohstoffe von der neuen EU-Entwaldungsverordnung betroffen sind und welche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und deren Nachweise gestellt werden. Um Produkte auch in Zukunft in der EU vertreiben zu können, müssen viele Unternehmen bereits jetzt Vorbereitungen zur Einhaltung der neuen Regeln treffen.

Wir laden Sie hiermit herzlich zu unserem Webinar ein.

Das Webinar ist kostenfrei. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Zugangslink.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.