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Die Eigenständigkeit sichern - Ohne bündische Solidarität wird es nicht gehen!
Standpunkt
Von Volker Giersch
07.08.2014
Die Landesregierung ringt um die Eigenständigkeit unseres Landes. Das ist richtig und gut so. Richtig ist aber auch: Der dazu notwendige Sparkurs wird von Jahr zu Jahr schmerzhafter. Kein Wunder deshalb, dass sich wachsender Widerstand formiert. Die jüngste Diskussion über die künftige Entwicklung unserer Hochschulen ist nur ein Beispiel. Die Erkenntnis ist wenig überraschend: Sparen tut weh, wenn es konkret wird. Das Wissen um das Warum und Wozu kann allerdings helfen, die Widerstände geringer zu halten. Vor allem drei Dinge sollten deshalb jedem Saarländer klar sein:
Größenbereinigt wird unser Land Ende des Jahrzehnts Jahr für Jahr rund 350 Millionen Euro mehr an Kapitaldienst zu tragen haben als der Durchschnitt aller Bundesländer. Hinzu kommen jährliche Mehrausgaben von rund 100 Millionen Euro im Bereich der Versorgungsleistungen. Zusammen beläuft sich die Mehrbelastung mithin auf 450 Millionen Euro jährlich. Aus eigener Kraft wird das Land diese Last nicht stemmen können. Es würde nämlich bedeuten, dass wir für alle anderen Ausgaben pro Kopf fast 15 Prozent weniger zur Verfügung hätten als die übrigen Bundesländer. 15 Prozent weniger bei Schulen, Hochschulen und Kultur, bei Polizei und Verwaltung, bei Investitionen und Wirtschaftsförderung - das hätte unweigerlich zur Folge, dass unser Land über kurz oder lang den Anschluss an die Entwicklung in anderen Regionen verlieren würde und damit auch seine Eigenständigkeit.
Das Saarland braucht deshalb zusätzliche Hilfen, um wenigstens seine Zinslasten auf das durchschnittliche Niveau der Länder zurückführen zu können. Seit geraumer Zeit ist deshalb ein sog. „Altschuldenfonds“ in der Diskussion, mit dem dieses Ziel erreicht werden könnte. Nach einer solchen Entschuldung müsste das Land zwar immer noch die höhere Belastung im Bereich Versorgung tragen. Mit einer Politik, die auf Effizienz und klare Prioritäten setzt, wäre das notfalls auch machbar. Wirklich gute Chancen, eigenständig auf Erfolgskurs zu bleiben, hätte unser Land aber erst, wenn über einen „Altlastenfonds“ auch die höheren Versorgungslasten abgetragen würden.
Pendler und kommunale Finanzen künftig im Länderfinanzausgleich berücksichtigen!
Das Thema Entschuldung ist Teil der Diskussion über die künftige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Hier steht eine Neuordnung an. Denn das derzeitige System läuft Ende 2019 aus. Für unser Land ist zweierlei von Bedeutung: Erstens, dass es auch danach eine tragfähige Ausgleichsregelung gibt. Davon ist auszugehen. Zweitens, dass unser Land in diesem System mindestens gleich gut gestellt ist wie bisher. Das ist noch keineswegs gesichert.
Derzeit bewirkt der Finanzausgleich, dass Einnahmenunterschiede zwischen den Bundesländern weitgehend ausgeglichen werden. Im Saarland fehlen - einschließlich der finanzschwächeren Kommunen - nach Ausgleich gerade einmal drei Prozent zum Schnitt der Länder. Unser Land hat also nicht primär ein Einnahmenproblem.
Schon lange drängen die Geberländer allerdings darauf, den relativ hohen Ausgleichsgrad spürbar zu senken. Aus ihrer Sicht schafft die weitgehende Nivellierung der Einnahmen problematische Anreizstrukturen. Entsprechende Korrekturen sind deshalb wahrscheinlich. Umso wichtiger wird es daher sein, eine Besserstellung des Landes an anderer Stelle zu erreichen.
Ein wichtiger Ansatzpunkt ist, dass die Finanzkraft der Kommunen derzeit nur zu rund zwei Dritteln im Finanzausgleich berücksichtigt wird. Das sollte im Rahmen einer Neuordnung korrigiert werden. Denn die Kommunen sind Teil des Landes. Ihre Finanzschwäche ist ein struktureller Nachteil, der unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschafts- und Lebensstandort durchschlägt - gerade auch mit Blick auf den hohen Stellenwert der kommunalen Investitionen. Eine Korrektur würde dem Land jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag zusätzlich bringen.
Das zweite wichtige Stichwort heißt Pendler. Tag für Tag kommen rund 25 000 Rheinland-Pfälzer in unser Land, um hier zu arbeiten - etwa 10 000 mehr als aus dem Saarland in unser Nachbarland auspendeln. Ärgerlich ist, dass die Pendler zwar die Infrastruktur am Arbeitsort nutzen, dort aber keine Steuern zahlen. Ein Splitting der Einkommensteuer auf den Wohn- und Arbeitsort sieht unser Steuerrecht bislang leider nicht vor. Der Nachteil, der unserem Land daraus erwächst - etwa 20 Millionen Euro - sollte über den Finanzausgleich kompensiert werden.
Ebenso ärgerlich ist, dass die Besteuerung von Pendlern im benachbarten Luxemburg genau umgekehrt geregelt ist. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens, das Deutschland und Luxemburg in den 60er Jahren abgeschlossen haben, gilt hier das Arbeitsstättenprinzip. Im Klartext: Die knapp 8 000 Auspendler, die im Saarland wohnen und in Luxemburg arbeiten, zahlen nur in Luxemburg Einkommensteuer. Auch hier gehen dem Land geschätzt rund 20 Millionen Euro an Einkommensteuer verloren. Das sollte der Bund auf geeignete Weise ausgleichen.
Insgesamt muss sich die Wirtschaftskraft eines Landes angemessen in seinen Steuereinnahmen widerspiegeln. Das Saarland ist wirtschaftlich stark. Es wird bei der Verteilung der Steuern aber massiv benachteiligt. Das gilt es im neuen Finanzausgleich nachhaltig zu korrigieren.
Angemessene Berücksichtigung bei den Bundesausgaben!
Ausgleichszahlungen sind aber nur ein Teil der nötigen bündischen Solidarität. Ein weiterer wichtiger Bereich sind die Ausgaben, die der Bund selbst hier im Land tätigt. So wird die Attraktivität unseres Landes wesentlich auch dadurch geprägt, wie gut es in die überregionalen Verkehrsnetze eingebunden ist, wie stark der Bund mit Bundeseinrichtungen präsent ist und in welchem Umfang Hochschulen, Institute und Unternehmen an den Forschungsausgaben des Bundes partizipieren. In vielen Bereichen wurde das Saarland in den vergangenen Jahrzehnten eher stiefmütterlich bedacht. Beispiele sind die unzureichende Einbindung des Landes in das überregionale Schienennetz und der zögerliche Ausbau der zweiten Schleusenkammern auf der Mosel, die für unsere Stahlindustrie so wichtig ist.
Bei der Forschungsförderung des Bundes sind Länder, in deren Industrie Zweigwerke und Tochterunternehmen dominieren, ohnedies benachteiligt. Denn die Fördermittel fließen unmittelbar in die Zentralen oder in die FuE-Zentren der Unternehmen - also dorthin, wo bereits viel geforscht wird. Im Volksmund heißt das: Wo Tauben sind, fliegen Tauben hin. In Zahlen: Von den FuE-Ausgaben des Bundes in Höhe von aktuell mehr als 12 Milliarden Euro entfallen auf das Saarland gerade einmal 0,8 Prozent. Würde das Saarland seinem Bevölkerungsanteil (1,2 Prozent) entsprechend partizipieren, würden zusätzlich 50 Millionen Euro jährlich ins Land fließen.
Bereits im Jahre 1992 hat das Bundesverfassungsgericht eine faire Verteilung der Bundesausgaben angemahnt. In seinem Urteil zur Klage der Länder Saarland und Bremen auf Teilentschuldung heißt es: „Im Fall der extremen Haushaltsnotlage eines Landes erwächst den anderen Gliedern der bundesstaatlichen Gemeinschaft die Pflicht, mit konzeptionell aufeinander abgestimmten Maßnahmen dem betroffenen Land beizustehen.“ Konkret sind im Urteil neben Finanzhilfen ausdrücklich auch öffentliche Investitionen, Investitionshilfen und auch Standortentscheidungen für Bundesbehörden und wissenschaftlich-technische Forschungseinrichtungen genannt.
Bundespräsenz: Die Lücke schließen!
Im Nachteil ist unser Land seit Jahren bei der Bundespräsenz - sprich bei den Arbeitsplätzen in Einrichtungen des Bundes. Zwar ist die Zahl der Bundesbeschäftigten in den vergangenen Jahrzehnten - nicht zuletzt durch die Privatisierung von Bahn und Post - deutlich zurückgegangen. Seit 1992 um rund ein Viertel. Sie liegt mit 412 000 aber immer noch auf einem beachtlichen Niveau. Im Saarland fiel der Rückgang mit rund einem Drittel weit überproportional aus. Heute liegt das Land bei der Bundespräsenz deshalb abgeschlagen im unteren Viertel der Länder (s. Grafik Seite 15). Würde es den Schnitt der Länder erreichen, dann gäbe es hierzulande 1.400 Bundesbedienstete zusätzlich. Nicht nur die Kaufkraft, auch die Steuerkraft wäre entsprechend höher. Die Landesregierung sollte im Dialog mit dem Bund also darauf pochen, dass diese Lücke in den nächsten Jahren schrittweise geschlossen wird - oder dass unser Land an anderer Stelle einen angemessenen Ausgleich erhält.
Das Grundgesetz enthält die Verpflichtung, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Bundesgebietes zu sorgen. Daran dürfen und müssen wir jede Bundesregierung immer wieder erinnern. Eines steht allerdings fest: Die Chancen unseres Landes auf angemessene bündische Hilfe sind umso größer, je überzeugender unsere eigenen Anstrengungen ausfallen. Deshalb bleibt es bei unserer Forderung an die Landesregierung, endlich ein ganzheitliches Zukunftskonzept zu entwickeln und daraus schlüssige Eckpunkte einer Finanzplanung 2020 abzuleiten. Was man den Hochschulen zu Recht abverlangt, sollte man selbst auch bereit sein zu leisten. Ein Zukunftskonzept Saarland 2020 ist nach unserer Überzeugung der beste Weg, nach innen und außen deutlich zu machen, dass unser Land mit angemessener Solidarhilfe nicht nur bereit und entschlossen, sondern auch in der Lage ist, eigenständig auf Erfolgskurs zu bleiben.
- Erstens: Zur Einhaltung der Schuldenbremse gibt es für unser Land keine vernünftige Alternative. Schon deshalb nicht, weil es für den planmäßigen Defizitabbau jährlich eine Solidarhilfe von 260 Millionen Euro erhält.
- Zweitens: Land und Kommunen geben in wichtigen Leistungsbereichen - insbesondere auch beim Personal im öffentlichen Dienst - nach wie vor mehr aus als die anderen Länder im Schnitt. Bei den Einsparungen, die bislang realisiert oder eingeleitet wurden, handelt es sich deshalb um längst fällige Korrekturen.
- Drittens: Erst in den nächsten Jahren kommen wir in die entscheidende Phase, in der wir bei den gestaltenden Ausgaben kürzer treten müssen als viele andere Länder. Dazu zwingen die hohen Zinsen und Versorgungslasten. Die wirklich schwierigen Jahre liegen also noch vor uns.
Größenbereinigt wird unser Land Ende des Jahrzehnts Jahr für Jahr rund 350 Millionen Euro mehr an Kapitaldienst zu tragen haben als der Durchschnitt aller Bundesländer. Hinzu kommen jährliche Mehrausgaben von rund 100 Millionen Euro im Bereich der Versorgungsleistungen. Zusammen beläuft sich die Mehrbelastung mithin auf 450 Millionen Euro jährlich. Aus eigener Kraft wird das Land diese Last nicht stemmen können. Es würde nämlich bedeuten, dass wir für alle anderen Ausgaben pro Kopf fast 15 Prozent weniger zur Verfügung hätten als die übrigen Bundesländer. 15 Prozent weniger bei Schulen, Hochschulen und Kultur, bei Polizei und Verwaltung, bei Investitionen und Wirtschaftsförderung - das hätte unweigerlich zur Folge, dass unser Land über kurz oder lang den Anschluss an die Entwicklung in anderen Regionen verlieren würde und damit auch seine Eigenständigkeit.
Das Saarland braucht deshalb zusätzliche Hilfen, um wenigstens seine Zinslasten auf das durchschnittliche Niveau der Länder zurückführen zu können. Seit geraumer Zeit ist deshalb ein sog. „Altschuldenfonds“ in der Diskussion, mit dem dieses Ziel erreicht werden könnte. Nach einer solchen Entschuldung müsste das Land zwar immer noch die höhere Belastung im Bereich Versorgung tragen. Mit einer Politik, die auf Effizienz und klare Prioritäten setzt, wäre das notfalls auch machbar. Wirklich gute Chancen, eigenständig auf Erfolgskurs zu bleiben, hätte unser Land aber erst, wenn über einen „Altlastenfonds“ auch die höheren Versorgungslasten abgetragen würden.
Pendler und kommunale Finanzen künftig im Länderfinanzausgleich berücksichtigen!
Das Thema Entschuldung ist Teil der Diskussion über die künftige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Hier steht eine Neuordnung an. Denn das derzeitige System läuft Ende 2019 aus. Für unser Land ist zweierlei von Bedeutung: Erstens, dass es auch danach eine tragfähige Ausgleichsregelung gibt. Davon ist auszugehen. Zweitens, dass unser Land in diesem System mindestens gleich gut gestellt ist wie bisher. Das ist noch keineswegs gesichert.
Derzeit bewirkt der Finanzausgleich, dass Einnahmenunterschiede zwischen den Bundesländern weitgehend ausgeglichen werden. Im Saarland fehlen - einschließlich der finanzschwächeren Kommunen - nach Ausgleich gerade einmal drei Prozent zum Schnitt der Länder. Unser Land hat also nicht primär ein Einnahmenproblem.
Schon lange drängen die Geberländer allerdings darauf, den relativ hohen Ausgleichsgrad spürbar zu senken. Aus ihrer Sicht schafft die weitgehende Nivellierung der Einnahmen problematische Anreizstrukturen. Entsprechende Korrekturen sind deshalb wahrscheinlich. Umso wichtiger wird es daher sein, eine Besserstellung des Landes an anderer Stelle zu erreichen.
Ein wichtiger Ansatzpunkt ist, dass die Finanzkraft der Kommunen derzeit nur zu rund zwei Dritteln im Finanzausgleich berücksichtigt wird. Das sollte im Rahmen einer Neuordnung korrigiert werden. Denn die Kommunen sind Teil des Landes. Ihre Finanzschwäche ist ein struktureller Nachteil, der unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Wirtschafts- und Lebensstandort durchschlägt - gerade auch mit Blick auf den hohen Stellenwert der kommunalen Investitionen. Eine Korrektur würde dem Land jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag zusätzlich bringen.
Das zweite wichtige Stichwort heißt Pendler. Tag für Tag kommen rund 25 000 Rheinland-Pfälzer in unser Land, um hier zu arbeiten - etwa 10 000 mehr als aus dem Saarland in unser Nachbarland auspendeln. Ärgerlich ist, dass die Pendler zwar die Infrastruktur am Arbeitsort nutzen, dort aber keine Steuern zahlen. Ein Splitting der Einkommensteuer auf den Wohn- und Arbeitsort sieht unser Steuerrecht bislang leider nicht vor. Der Nachteil, der unserem Land daraus erwächst - etwa 20 Millionen Euro - sollte über den Finanzausgleich kompensiert werden.
Ebenso ärgerlich ist, dass die Besteuerung von Pendlern im benachbarten Luxemburg genau umgekehrt geregelt ist. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens, das Deutschland und Luxemburg in den 60er Jahren abgeschlossen haben, gilt hier das Arbeitsstättenprinzip. Im Klartext: Die knapp 8 000 Auspendler, die im Saarland wohnen und in Luxemburg arbeiten, zahlen nur in Luxemburg Einkommensteuer. Auch hier gehen dem Land geschätzt rund 20 Millionen Euro an Einkommensteuer verloren. Das sollte der Bund auf geeignete Weise ausgleichen.
Insgesamt muss sich die Wirtschaftskraft eines Landes angemessen in seinen Steuereinnahmen widerspiegeln. Das Saarland ist wirtschaftlich stark. Es wird bei der Verteilung der Steuern aber massiv benachteiligt. Das gilt es im neuen Finanzausgleich nachhaltig zu korrigieren.
Angemessene Berücksichtigung bei den Bundesausgaben!
Ausgleichszahlungen sind aber nur ein Teil der nötigen bündischen Solidarität. Ein weiterer wichtiger Bereich sind die Ausgaben, die der Bund selbst hier im Land tätigt. So wird die Attraktivität unseres Landes wesentlich auch dadurch geprägt, wie gut es in die überregionalen Verkehrsnetze eingebunden ist, wie stark der Bund mit Bundeseinrichtungen präsent ist und in welchem Umfang Hochschulen, Institute und Unternehmen an den Forschungsausgaben des Bundes partizipieren. In vielen Bereichen wurde das Saarland in den vergangenen Jahrzehnten eher stiefmütterlich bedacht. Beispiele sind die unzureichende Einbindung des Landes in das überregionale Schienennetz und der zögerliche Ausbau der zweiten Schleusenkammern auf der Mosel, die für unsere Stahlindustrie so wichtig ist.
Bei der Forschungsförderung des Bundes sind Länder, in deren Industrie Zweigwerke und Tochterunternehmen dominieren, ohnedies benachteiligt. Denn die Fördermittel fließen unmittelbar in die Zentralen oder in die FuE-Zentren der Unternehmen - also dorthin, wo bereits viel geforscht wird. Im Volksmund heißt das: Wo Tauben sind, fliegen Tauben hin. In Zahlen: Von den FuE-Ausgaben des Bundes in Höhe von aktuell mehr als 12 Milliarden Euro entfallen auf das Saarland gerade einmal 0,8 Prozent. Würde das Saarland seinem Bevölkerungsanteil (1,2 Prozent) entsprechend partizipieren, würden zusätzlich 50 Millionen Euro jährlich ins Land fließen.
Bereits im Jahre 1992 hat das Bundesverfassungsgericht eine faire Verteilung der Bundesausgaben angemahnt. In seinem Urteil zur Klage der Länder Saarland und Bremen auf Teilentschuldung heißt es: „Im Fall der extremen Haushaltsnotlage eines Landes erwächst den anderen Gliedern der bundesstaatlichen Gemeinschaft die Pflicht, mit konzeptionell aufeinander abgestimmten Maßnahmen dem betroffenen Land beizustehen.“ Konkret sind im Urteil neben Finanzhilfen ausdrücklich auch öffentliche Investitionen, Investitionshilfen und auch Standortentscheidungen für Bundesbehörden und wissenschaftlich-technische Forschungseinrichtungen genannt.
Bundespräsenz: Die Lücke schließen!
Im Nachteil ist unser Land seit Jahren bei der Bundespräsenz - sprich bei den Arbeitsplätzen in Einrichtungen des Bundes. Zwar ist die Zahl der Bundesbeschäftigten in den vergangenen Jahrzehnten - nicht zuletzt durch die Privatisierung von Bahn und Post - deutlich zurückgegangen. Seit 1992 um rund ein Viertel. Sie liegt mit 412 000 aber immer noch auf einem beachtlichen Niveau. Im Saarland fiel der Rückgang mit rund einem Drittel weit überproportional aus. Heute liegt das Land bei der Bundespräsenz deshalb abgeschlagen im unteren Viertel der Länder (s. Grafik Seite 15). Würde es den Schnitt der Länder erreichen, dann gäbe es hierzulande 1.400 Bundesbedienstete zusätzlich. Nicht nur die Kaufkraft, auch die Steuerkraft wäre entsprechend höher. Die Landesregierung sollte im Dialog mit dem Bund also darauf pochen, dass diese Lücke in den nächsten Jahren schrittweise geschlossen wird - oder dass unser Land an anderer Stelle einen angemessenen Ausgleich erhält.
Das Grundgesetz enthält die Verpflichtung, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Bundesgebietes zu sorgen. Daran dürfen und müssen wir jede Bundesregierung immer wieder erinnern. Eines steht allerdings fest: Die Chancen unseres Landes auf angemessene bündische Hilfe sind umso größer, je überzeugender unsere eigenen Anstrengungen ausfallen. Deshalb bleibt es bei unserer Forderung an die Landesregierung, endlich ein ganzheitliches Zukunftskonzept zu entwickeln und daraus schlüssige Eckpunkte einer Finanzplanung 2020 abzuleiten. Was man den Hochschulen zu Recht abverlangt, sollte man selbst auch bereit sein zu leisten. Ein Zukunftskonzept Saarland 2020 ist nach unserer Überzeugung der beste Weg, nach innen und außen deutlich zu machen, dass unser Land mit angemessener Solidarhilfe nicht nur bereit und entschlossen, sondern auch in der Lage ist, eigenständig auf Erfolgskurs zu bleiben.