Veranstaltung

Kennzahl: 15.1812

Die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung

Pflicht für jedes Unternehmen?


Termin:
Montag, 25. Juni 2001, 17:30 - 19:30 Uhr
Betriebliche Altersversorgung: Aber wie?

Jahrelang fristete die Betriebsrente ein Schattendasein. Die wirtschaftliche Stagnation und ein verstärktes Kostenbewusstsein in den mittelständischen Unternehmen haben die frühere Bereitschaft zur Einrichtung von betrieblichen Versorgungen spürbar reduziert.

Durch § 1a Betriebsrentengesetz wurde nun ein Rechtsanspruch für jeden Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung eingeführt.

Das bedeutet, dass zum 01.01.2002 jeder Arbeitgeber in seinem Betrieb die Entgeltumwandlung ermöglichen muss.

Referent:

  • Michael Reizel, Mitglied des Vorstandes BVUK Unterstützungskassen für Unternehmen der deutschen Wirtschaft e.V.

Das System der Unterstützungskassen:
Der Arbeitgeber tritt einer Unterstützungskasse bei, die in Rechtsform eines Vereins mit gemeinnützigem Charakter auftritt und deshalb steuerfrei ist. Der Mitarbeiter verzichtet auf die Auszahlung eines Teiles seines Gehaltes, dieser Teil wird vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse abgegeben, eventuell aufgestockt um einen Arbeitgeberanteil. Branchenspezifische Belange werden dabei über branchenspezifische Unterstützungskassen abgedeckt.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer:
Die Beiträge zur Unterstützungskasse finanziert der Arbeitnehmer von seinem Bruttogehalt. Der umgewandelte Beitrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, was zu einer Reduzierung des Nettoaufwandes führt. Im Unterschied zur Direktversicherung fällt hierbei keine Pauschalbesteuerung an.

Die Vorteile für das Unternehmen:
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung kostet den Arbeitgeber nichts. Im Gegenteil: er spart Lohnnebenkosten auf den umgewandelten Beitrag. Die betriebliche Altersversorgung wird außerdem zu einem Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern für den Betrieb.