Die Konsolidierungschancen nutzen!
Von Volker Giersch
Standpunkt
01.03.2009
Der Kampf der Regierungen gegen Finanzkrise und Rezession verschlingt weltweit riesige Summen an Geld. Noch ist nicht absehbar, wie viele Billionen es letztlich sein werden. Denn wir wissen nicht, was die Rettungsmaßnahmen für die Banken letztendlich kosten werden und auch nicht, wann und wie stark die Programme zur Stützung der Konjunktur greifen werden. Notfalls müssen und werden weitere Hilfspakete folgen. Beträchtliche Risiken gibt es zudem auf der Einnahmenseite. Denn die Steuern werden so lange spärlich fließen, wie die Konjunktur schwach bleibt.
Die Bundesregierung musste sich vor diesem Hintergrund wohl oder übel von ihrem Ziel verabschieden, bis 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Nach den jüngsten Berechnungen des Finanzministeriums wird die Verschuldung des Bundes zunächst noch kräftig steigen: bis Ende 2012 um fast 200 Milliarden Euro.
Die Schulden von Bund, Ländern und Kommunen werden sich dann auf mehr als 70 Prozent des Bruttosozialprodukts belaufen. Das ist mit Blick auf die kommenden Generationen viel zu viel. Aber es ist ein Prozentsatz, der international gesehen durchaus im Normalbereich liegt und keinerlei Anlass gibt, das Schreckgespenst eines Staatsbankrotts an die Wand zu malen.
Zu bedauern ist allerdings, dass es die Bundesregierung versäumt hat, in den Jahren guter Konjunktur mehr für die Konsolidierung der Staatsfinanzen zu tun. Die Neuverschuldung konnte zwar deutlich zurückgeführt werden. Doch erfolgte die Konsolidierung fast ausschließlich über die Einnahmenseite –
über die kräftige Erhöhung der Mehrwertsteuer etwa und über die konjunkturbedingten Mehreinnahmen bei den direkten Steuern. Auf der Ausgabenseite mangelte es dagegen an Willen und Kraft, die dringend nötigen Einschnitte vorzunehmen.
Doch es hilft jetzt wenig, vertanen Chancen nachzutrauern. Entscheidend ist allein, was mit Blick in die Zukunft geschieht. Hier ist die „Schuldenbremse“, die Bund und Länder installieren wollen, ohne Frage ein Schritt in die richtige Richtung. Immerhin sieht die erzielte Vereinbarung vor, dass die 16 Landesregierungen ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund will die Neuverschuldung bereits ab dem Jahr 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzen. Wenn diese Begrenzung wie vorgesehen im Grundgesetz verankert wird, ist das ein Meilenstein auf dem Weg zu einer generationengerechteren Finanzpolitik in Deutschland.
Mit Zinshilfen Haushaltsnotlage überwinden
Positiv ist auch, dass die Länder in Haushaltsnotlage jetzt Hilfen erhalten sollen, die den Weg hin zu finanzpolitischer Normalität ebnen. Immerhin wird das Saarland in der Zeitspanne von 2011 bis 2019 Hilfen in Höhe von jährlich 260 Millionen Euro jährlich erhalten. Aufsummiert ergibt sich eine Finanzhilfe von 2,34 Milliarden Euro.
Die Gretchenfrage heißt: Reicht dieser Betrag aus, den Landeshaushalt dauerhaft zu sanieren, und zwar auch mit Blick auf die Jahre nach 2019, wenn keine Finanzhilfen mehr fließen?
Klar ist zunächst: Die finanziellen Hypotheken, die das Land abzutragen hat, sind trotz bisher bereits geflossener Sanierungshilfen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro nach wie vor beträchtlich: Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt mit mehr als 10 000 Euro je Einwohner um fast die Hälfte über dem Länderschnitt. Mehr als 15 Prozent der Steuereinnahmen werden für den Schuldendienst benötigt. Im Landeshaushalt fehlen jährlich fast 600 Millionen Euro.
Die Ursachen für die Schieflage liegen sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite.
Auf der Ausgabenseite drückt vor allem die mächtige Zinslast. Sie resultiert größtenteils aus den hohen Schulden, die zur Finanzierung der Anpassungsprozesse bei Kohle und Stahl aufgenommen wurden. Insgesamt muss das Land jährlich rund 200 Millionen Euro mehr an Zinsen aufbringen, als bei durchschnittlicher Verschuldung (Länder West) fällig wären.
Zudem belasten die relativ hohen Zahlungen für Pensionen. Je Einwohner gerechnet zahlt das Land dafür jährlich rund 80 Euro mehr als die westdeutschen Länder im Schnitt. Das ergibt eine Mehrbelastung von etwa 83 Millionen Euro.
Hinzu kommen Nachteile auf der Einnahmenseite, die sich aus der noch immer unterdurchschnittlichen Steuerkraft ergeben. Auf Landesebene wird diese zwar weitgehend über den Länderfinanzausgleich und die Ergänzungszuweisungen des Bundes ausgeglichen, bei den Kommunen aber nur zu etwa zwei Dritteln. Nimmt man die Einnahmen von Land und Kommunen zusammen, so fehlen hierzulande rund 100 Millionen Euro zur Finanzausstattung der westdeutschen Länder.
Hoffnung macht hier allerdings, dass die Saar-Kommunen bei der Steuerkraft zuletzt kräftig aufgeholt haben. Der Rückstand gegenüber dem Bundesschnitt hat sich dank der günstigen Entwicklung der Saarwirtschaft seit der Jahrtausendwende von 25 Prozent im Jahr 2000 auf zurzeit nur noch 14 Prozent vermindert. Dieser Trend kann auf mittlere bis lange Sicht durchaus anhalten. Dazu muss es freilich gelingen, die Standortattraktivität des Landes weiter zu verbessern und den Strukturwandel voranzubringen.
Nimmt man die Finanzlage von Land und Kommunen zusammen, so ergibt sich ein struktureller Nachteil gegenüber den westdeutschen Ländern in der Größenordnung von jährlich 380 Millionen Euro. Die Zinshilfen, die ab 2011 fließen sollen, gleichen diesen Nachteil zu etwa zwei Dritteln aus. 260 Millionen Euro jährlich – das mag weniger sein als erhofft. Es ist aber eine durchaus beachtliche Summe, die dem Land die Chance eröffnet, seine Eigenständigkeit finanziell abzusichern.
Ins Bild gehört dabei, dass andere Länder gleichfalls beträchtliche Finanzsorgen haben, ohne künftig in den Genuss von Zinshilfen zu kommen. Zu nennen sind hier insbesondere das benachbarte Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Gegenüber diesen Ländern rechnet sich für unser Land ein „Finanzhandicap“ von nur etwa 180 Millionen Euro – also deutlich weniger, als wir an Zinshilfen erhalten. Anders gewendet heißt das: Die Zinshilfen ermöglichen es dem Land, seine Position gegenüber Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bis Ende des kommenden Jahrzehnts spürbar zu verbessern und sich bei der Pro-Kopf-Verschuldung an das Niveau dieser Länder heranzuarbeiten.
Dennoch ist die haushaltspolitische Herausforderung, das Defizit bis 2020 vollständig abzubauen, riesig: Konkret gilt es, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben Jahr für Jahr um mehr als 50 Millionen Euro abzuschmelzen. Das wird trotz der gewährten Zinshilfen nur möglich sein über harte Einschnitte auf der Ausgabenseite und über strukturelle Verbesserungen bei den Einnahmen.
Harter Sparkurs und weitere Standortaufwertung nötig
Zunächst gilt es, auf der Ausgabenseite weiter einen harten Sparkurs zu fahren – insbesondere bei den konsumtiven Ausgaben. Dazu gehört auch, die Strukturen von Politik und Verwaltung konsequent auf Effizienz und Leistungsfähigkeit zu trimmen. Auch nach der Funktionalreform gibt es da durchaus noch Spielraum. Zurzeit leisten wir uns beim Personal im öffentlichen Dienst noch Kosten, die um rund 35 Millionen Euro über dem Niveau von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen liegen. Und so unpopulär es auch sein mag: Auch die Sozialstandards und die Beamtenversorgung gehören auf den Prüfstand. Wir werden es uns auf die Dauer nicht leisten können, für Soziales und Pensionen mehr auszugeben als die reicheren Länder. Und das bedeutet ganz konkret auch: Das Pensionseintrittsalter für Beamte kann und darf hierzulande nicht bei 65 Jahren fixiert werden, wenn andere Länder das Eintrittsalter bis 2029 entsprechend auf 67 Jahre anheben.
Erhebliche Sparpotenziale gibt es zudem bei den Kommunen. Was die Ausstattung mit freizeitorientierter Infrastruktur, also mit Schwimmbädern, Veranstaltungshallen oder auch Sportanlagen betrifft, leben sie weit über ihre Verhältnisse. Angesichts der demografischen Entwicklung, die einen deutlichen Bevölkerungsrückgang und insbesondere auch einen überproportionalen Rückgang bei den Jugendlichen mit sich bringt, besteht dringender Handlungsbedarf. Weniger Quantität, mehr Qualität muss die Devise heißen. Nur so lassen sich die hohen jährlichen Defizite, die beim Betrieb der Einrichtungen anfallen, schrittweise abbauen. Das erfordert freilich kooperative Lösungen zwischen den Kommunen oder aber Trägerschaften auf Kreis- oder Landesebene. Wie auch immer: Dieses Thema gehört nach den Wahlen mit Priorität auf die Agenda der saarländischen Politik.
Nötig bleibt es zudem, die Position des Landes im Standortwettbewerb der Regionen konsequent zu verbessern. Denn nur über eine hohe Wachstums- und Beschäftigungsdynamik kann es gelingen, die Steuerkraft zu stärken und die Haushalte von Land und Kommunen auch über die Einnahmenseite zu sanieren. Hier ist das Land zwar auf einem guten Weg, aber noch keineswegs am Ziel. Was aus Sicht der Wirtschaft nötig ist, hat unsere IHK wiederholt aufgezeigt. Und sie wird auch weiterhin mit voller Kraft dazu beitragen, das Land voranzubringen.
Das finanzpolitische Ziel ist jetzt konkret gesteckt. Es ist erreichbar, wenn wir auf jene Stärke setzen, die unser Land in schwierigen Zeiten stets ausgezeichnet hat: die Fähigkeit, die Kräfte zu bündeln, gemeinsam anzupacken und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Genau darauf kommt es in der nächsten Legislaturperiode entscheidend an.
Die Bundesregierung musste sich vor diesem Hintergrund wohl oder übel von ihrem Ziel verabschieden, bis 2012 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Nach den jüngsten Berechnungen des Finanzministeriums wird die Verschuldung des Bundes zunächst noch kräftig steigen: bis Ende 2012 um fast 200 Milliarden Euro.
Die Schulden von Bund, Ländern und Kommunen werden sich dann auf mehr als 70 Prozent des Bruttosozialprodukts belaufen. Das ist mit Blick auf die kommenden Generationen viel zu viel. Aber es ist ein Prozentsatz, der international gesehen durchaus im Normalbereich liegt und keinerlei Anlass gibt, das Schreckgespenst eines Staatsbankrotts an die Wand zu malen.
Zu bedauern ist allerdings, dass es die Bundesregierung versäumt hat, in den Jahren guter Konjunktur mehr für die Konsolidierung der Staatsfinanzen zu tun. Die Neuverschuldung konnte zwar deutlich zurückgeführt werden. Doch erfolgte die Konsolidierung fast ausschließlich über die Einnahmenseite –
über die kräftige Erhöhung der Mehrwertsteuer etwa und über die konjunkturbedingten Mehreinnahmen bei den direkten Steuern. Auf der Ausgabenseite mangelte es dagegen an Willen und Kraft, die dringend nötigen Einschnitte vorzunehmen.
Doch es hilft jetzt wenig, vertanen Chancen nachzutrauern. Entscheidend ist allein, was mit Blick in die Zukunft geschieht. Hier ist die „Schuldenbremse“, die Bund und Länder installieren wollen, ohne Frage ein Schritt in die richtige Richtung. Immerhin sieht die erzielte Vereinbarung vor, dass die 16 Landesregierungen ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Der Bund will die Neuverschuldung bereits ab dem Jahr 2016 auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzen. Wenn diese Begrenzung wie vorgesehen im Grundgesetz verankert wird, ist das ein Meilenstein auf dem Weg zu einer generationengerechteren Finanzpolitik in Deutschland.
Mit Zinshilfen Haushaltsnotlage überwinden
Positiv ist auch, dass die Länder in Haushaltsnotlage jetzt Hilfen erhalten sollen, die den Weg hin zu finanzpolitischer Normalität ebnen. Immerhin wird das Saarland in der Zeitspanne von 2011 bis 2019 Hilfen in Höhe von jährlich 260 Millionen Euro jährlich erhalten. Aufsummiert ergibt sich eine Finanzhilfe von 2,34 Milliarden Euro.
Die Gretchenfrage heißt: Reicht dieser Betrag aus, den Landeshaushalt dauerhaft zu sanieren, und zwar auch mit Blick auf die Jahre nach 2019, wenn keine Finanzhilfen mehr fließen?
Klar ist zunächst: Die finanziellen Hypotheken, die das Land abzutragen hat, sind trotz bisher bereits geflossener Sanierungshilfen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro nach wie vor beträchtlich: Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt mit mehr als 10 000 Euro je Einwohner um fast die Hälfte über dem Länderschnitt. Mehr als 15 Prozent der Steuereinnahmen werden für den Schuldendienst benötigt. Im Landeshaushalt fehlen jährlich fast 600 Millionen Euro.
Die Ursachen für die Schieflage liegen sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite.
Auf der Ausgabenseite drückt vor allem die mächtige Zinslast. Sie resultiert größtenteils aus den hohen Schulden, die zur Finanzierung der Anpassungsprozesse bei Kohle und Stahl aufgenommen wurden. Insgesamt muss das Land jährlich rund 200 Millionen Euro mehr an Zinsen aufbringen, als bei durchschnittlicher Verschuldung (Länder West) fällig wären.
Zudem belasten die relativ hohen Zahlungen für Pensionen. Je Einwohner gerechnet zahlt das Land dafür jährlich rund 80 Euro mehr als die westdeutschen Länder im Schnitt. Das ergibt eine Mehrbelastung von etwa 83 Millionen Euro.
Hinzu kommen Nachteile auf der Einnahmenseite, die sich aus der noch immer unterdurchschnittlichen Steuerkraft ergeben. Auf Landesebene wird diese zwar weitgehend über den Länderfinanzausgleich und die Ergänzungszuweisungen des Bundes ausgeglichen, bei den Kommunen aber nur zu etwa zwei Dritteln. Nimmt man die Einnahmen von Land und Kommunen zusammen, so fehlen hierzulande rund 100 Millionen Euro zur Finanzausstattung der westdeutschen Länder.
Hoffnung macht hier allerdings, dass die Saar-Kommunen bei der Steuerkraft zuletzt kräftig aufgeholt haben. Der Rückstand gegenüber dem Bundesschnitt hat sich dank der günstigen Entwicklung der Saarwirtschaft seit der Jahrtausendwende von 25 Prozent im Jahr 2000 auf zurzeit nur noch 14 Prozent vermindert. Dieser Trend kann auf mittlere bis lange Sicht durchaus anhalten. Dazu muss es freilich gelingen, die Standortattraktivität des Landes weiter zu verbessern und den Strukturwandel voranzubringen.
Nimmt man die Finanzlage von Land und Kommunen zusammen, so ergibt sich ein struktureller Nachteil gegenüber den westdeutschen Ländern in der Größenordnung von jährlich 380 Millionen Euro. Die Zinshilfen, die ab 2011 fließen sollen, gleichen diesen Nachteil zu etwa zwei Dritteln aus. 260 Millionen Euro jährlich – das mag weniger sein als erhofft. Es ist aber eine durchaus beachtliche Summe, die dem Land die Chance eröffnet, seine Eigenständigkeit finanziell abzusichern.
Ins Bild gehört dabei, dass andere Länder gleichfalls beträchtliche Finanzsorgen haben, ohne künftig in den Genuss von Zinshilfen zu kommen. Zu nennen sind hier insbesondere das benachbarte Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Gegenüber diesen Ländern rechnet sich für unser Land ein „Finanzhandicap“ von nur etwa 180 Millionen Euro – also deutlich weniger, als wir an Zinshilfen erhalten. Anders gewendet heißt das: Die Zinshilfen ermöglichen es dem Land, seine Position gegenüber Rheinland-Pfalz und Niedersachsen bis Ende des kommenden Jahrzehnts spürbar zu verbessern und sich bei der Pro-Kopf-Verschuldung an das Niveau dieser Länder heranzuarbeiten.
Dennoch ist die haushaltspolitische Herausforderung, das Defizit bis 2020 vollständig abzubauen, riesig: Konkret gilt es, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben Jahr für Jahr um mehr als 50 Millionen Euro abzuschmelzen. Das wird trotz der gewährten Zinshilfen nur möglich sein über harte Einschnitte auf der Ausgabenseite und über strukturelle Verbesserungen bei den Einnahmen.
Harter Sparkurs und weitere Standortaufwertung nötig
Zunächst gilt es, auf der Ausgabenseite weiter einen harten Sparkurs zu fahren – insbesondere bei den konsumtiven Ausgaben. Dazu gehört auch, die Strukturen von Politik und Verwaltung konsequent auf Effizienz und Leistungsfähigkeit zu trimmen. Auch nach der Funktionalreform gibt es da durchaus noch Spielraum. Zurzeit leisten wir uns beim Personal im öffentlichen Dienst noch Kosten, die um rund 35 Millionen Euro über dem Niveau von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen liegen. Und so unpopulär es auch sein mag: Auch die Sozialstandards und die Beamtenversorgung gehören auf den Prüfstand. Wir werden es uns auf die Dauer nicht leisten können, für Soziales und Pensionen mehr auszugeben als die reicheren Länder. Und das bedeutet ganz konkret auch: Das Pensionseintrittsalter für Beamte kann und darf hierzulande nicht bei 65 Jahren fixiert werden, wenn andere Länder das Eintrittsalter bis 2029 entsprechend auf 67 Jahre anheben.
Erhebliche Sparpotenziale gibt es zudem bei den Kommunen. Was die Ausstattung mit freizeitorientierter Infrastruktur, also mit Schwimmbädern, Veranstaltungshallen oder auch Sportanlagen betrifft, leben sie weit über ihre Verhältnisse. Angesichts der demografischen Entwicklung, die einen deutlichen Bevölkerungsrückgang und insbesondere auch einen überproportionalen Rückgang bei den Jugendlichen mit sich bringt, besteht dringender Handlungsbedarf. Weniger Quantität, mehr Qualität muss die Devise heißen. Nur so lassen sich die hohen jährlichen Defizite, die beim Betrieb der Einrichtungen anfallen, schrittweise abbauen. Das erfordert freilich kooperative Lösungen zwischen den Kommunen oder aber Trägerschaften auf Kreis- oder Landesebene. Wie auch immer: Dieses Thema gehört nach den Wahlen mit Priorität auf die Agenda der saarländischen Politik.
Nötig bleibt es zudem, die Position des Landes im Standortwettbewerb der Regionen konsequent zu verbessern. Denn nur über eine hohe Wachstums- und Beschäftigungsdynamik kann es gelingen, die Steuerkraft zu stärken und die Haushalte von Land und Kommunen auch über die Einnahmenseite zu sanieren. Hier ist das Land zwar auf einem guten Weg, aber noch keineswegs am Ziel. Was aus Sicht der Wirtschaft nötig ist, hat unsere IHK wiederholt aufgezeigt. Und sie wird auch weiterhin mit voller Kraft dazu beitragen, das Land voranzubringen.
Das finanzpolitische Ziel ist jetzt konkret gesteckt. Es ist erreichbar, wenn wir auf jene Stärke setzen, die unser Land in schwierigen Zeiten stets ausgezeichnet hat: die Fähigkeit, die Kräfte zu bündeln, gemeinsam anzupacken und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Genau darauf kommt es in der nächsten Legislaturperiode entscheidend an.