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Die Weihnachtsfeier ist gerettet

11.11.2015

Spätestens zur Adventszeit, wenn in vielen Unternehmen Weihnachtsfeiern stattfinden, stellt sich für Arbeitgeber die Frage, was bei der lohnsteuerlichen Beurteilung von Betriebsveranstaltungen zu beachten ist. Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom Oktober 2015 hierzu festgelegt, dass Zuwendungen des Arbeitgebers bei üblichen Betriebsveranstaltungen wie z. B. einer Weihnachtsfeier, grundsätzlich erst bei Überschreitung eines Freibetrages von 110,00 € pro Person steuerpflichtiger Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind. Ob diese Wertgrenze durch die verabreichten Speisen und Getränke eingehalten wird, kann der Arbeitgeber anhand der Kosten schätzen, die er selbst vorausgelegt hat. Diese Kosten muss er auf die teilnehmenden Mitarbeiter umlegen und so ermitteln, welchen Betrag er pro Mitarbeiter aufwendet. Der Arbeitgeber darf für die Ermittlung der 110,00 € nur die tatsächlich teilnehmenden Mitarbeiter berücksichtigen.