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Die Weihnachtsfeier ist gerettet
11.11.2015
Spätestens zur Adventszeit, wenn in vielen Unternehmen
Weihnachtsfeiern stattfinden, stellt sich für Arbeitgeber die Frage, was bei
der lohnsteuerlichen Beurteilung von Betriebsveranstaltungen zu beachten ist. Das
Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom Oktober 2015 hierzu
festgelegt, dass Zuwendungen des Arbeitgebers bei üblichen
Betriebsveranstaltungen wie z. B. einer Weihnachtsfeier, grundsätzlich erst bei
Überschreitung eines Freibetrages von 110,00 € pro Person steuerpflichtiger
Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind. Ob diese Wertgrenze durch die verabreichten
Speisen und Getränke eingehalten wird, kann der Arbeitgeber anhand der Kosten
schätzen, die er selbst vorausgelegt hat. Diese Kosten muss er auf die
teilnehmenden Mitarbeiter umlegen und so ermitteln, welchen Betrag er pro
Mitarbeiter aufwendet. Der Arbeitgeber darf für die Ermittlung der 110,00 € nur
die tatsächlich teilnehmenden Mitarbeiter berücksichtigen.