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EA-Saar und Gesundheits- und Altenpflegeberufe
24.01.2018
Gesundheits- und Altenpflegefachberufe, Hebammen und Entbindungspfleger unterliegen einer gesetzlichen Ausbildungsregelung. Absolvieren diese Fachkräfte eine Weiterbildung und möchten eine entsprechende Weiterbildungsbezeichnung führen, müssen sie ein entsprechendes Verfahren bei dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchlaufen. Dieses Verfahren kann über den EA-Saar in die Wege geleitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Altenpflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.