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Kennzahl: 17.18347

EU-Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino

15.05.2024

Die Kommission hat am 26.04.2024 die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung sowie den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Andorra sowie San Marino vorgelegt. Das Assoziierungsabkommen sieht die Teilnahme der beiden Länder an einem homogenen erweiterten Binnenmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und unter Einhaltung derselben Regeln vor.  Der Zugang zum Binnenmarkt im Bereich der Finanzdienstleistungen soll schrittweise erfolgen und von einer erfolgreichen Prüfung der Robustheit des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens der assoziierten Staaten abhängen. Das Abkommen sieht einen Streitbeilegungsmechanismus mit dem Europäischen Gerichtshof als letztlich entscheidender Instanz vor. Nun steht die Ratifizierung aller beteiligter Seiten an.