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EU-konforme Fachkundenachweise jetzt beantragen!
Viele Abschlussprüfungen werden bald nicht mehr anerkannt
24.11.2011
Wer für den gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr einen Fachkundenachweis benötigt, sollte umgehend sicherstellen, dass dieser EU-konform ist - und gegebenenfalls eine Umschreibung bei der zuständigen IHK beantragen. Laut IHK Saarland tritt zum 4. Dezember eine neue EU-Verordnung in Kraft, die eine Anpassung der nationalen Berufszugangsverordnungen für den Straßenpersonenverkehr und den Güterkraftverkehr erforderlich macht. Wie diese Neuregelung in Deutschland konkret umgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Laut IHK könne jedoch kurzfristig der Fall eintreten, dass anerkannte Aus-, Weiterbildungs- und Hochschulabschlüsse - etwa zum Speditionskaufmann, Verkehrsfachwirt oder Diplom-Verkehrswirtschaftler - nicht mehr automatisch als Fachkundenachweis akzeptiert werden.
Die IHK Saarland empfiehlt daher den Absolventen der betroffenen Prüfungen, schnellstmöglich die Umschreibung ihres Zeugnisses in einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung zu beantragen. Der Nachweis kann formlos per Post, Fax oder E-Mail unter Beifügung einer Kopie des Prüfungszeugnisses bei der IHK angefordert werden. Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 40 €. Weitere Informationen und eine Auflistung der bisher anerkannten Abschlussprüfungen stehen auf der Homepage der IHK Saarland unter der Kennzahl 1679 zur Verfügung.
Die IHK Saarland empfiehlt daher den Absolventen der betroffenen Prüfungen, schnellstmöglich die Umschreibung ihres Zeugnisses in einen Fachkundenachweis gemäß Anhang III der EU-Berufszugangsverordnung zu beantragen. Der Nachweis kann formlos per Post, Fax oder E-Mail unter Beifügung einer Kopie des Prüfungszeugnisses bei der IHK angefordert werden. Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 40 €. Weitere Informationen und eine Auflistung der bisher anerkannten Abschlussprüfungen stehen auf der Homepage der IHK Saarland unter der Kennzahl 1679 zur Verfügung.