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Kennzahl: 17.6018

Elterngeld für Selbstständige

02.10.2009

Auch Selbstständige erhalten während der Elternzeit Elterngeld. Das Sozialgericht München hat nun entschieden (Az.: S 30 EG 37/08), dass verspätete Einnahmen nicht zur Minderung des Elterngeldes führen. Entscheidend ist, so die Richter, ob ein Selbstständiger direkt während seiner Elternzeit arbeitet oder nicht. Die Einnahmen, die aus dieser Arbeit stammen, werden mindernd auf das Elterngeld angerechnet. Anders zu sehen ist es dagegen bei dem Zufluss von Vergütungen bzw. Honorarzahlungen aus einer vorherigen Tätigkeit. Verspätete Einnahmen führen hier nicht zur Minderung. Der Selbstständige kann nämlich die Zahlungsmoral seiner Kunden weder beeinflussen noch kann er für die verspäteten Zahlungseingänge verantwortlich gemacht werden, so das Sozialgericht München.