Veranstaltung

Kennzahl: 15.11367

Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen

IHK Saarland


Termin:
Donnerstag, 25. Juni 2015, 15:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Am 22. April ist die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes in Kraft getreten. Danach müssen bis zum 5. Dezember 2015 alle Unternehmen ein Energieaudit durchführen und alle 4 Jahre wiederholen, die – unter Berücksichtigung von Beteiligungen und Firmenverbünden nicht unter die KMU-Definition fallen. Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen u. U. auch dann, wenn es zu mindestens 25 Prozent in Öffentlicher Hand ist. Nicht von der Auditpflicht betroffen sind Unternehmen, die ein Energieeffizienzsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS nachweisen können.

Die geforderten Energieaudits müssen gemäß der Norm DIN EN 16247-1 durchgeführt werden. Die durchführenden Personen müssen bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird Stichprobenkontrollen durchführen und u. U. Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße ahnden. Wir möchten Sie sehr herzlich zu einer Informationsveranstaltung einladen.

Programm

15:00 Uhr   
Begrüßung
Dr. Uwe Rentmeister, IHK Saarland

15:10 Uhr   
Neuerungen des Energiedienstleistungsgesetzes und Energieauditpflicht für Nicht-KMU
Jennifer Kratz, Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA

15:50 Uhr   
DIN EN 16247-1 ― Inhalte, Ziele, Anforderungen
Sven Beck, proTerra GmbH

16:20 Uhr   
Das Energie-Audit aus Sicht der Praxis, Audit oder EnMS? Audit und dann?
Michael Sautter, FAMIS GmbH

Anschließend Ausklang bei einem kleinen Imbiss mit Umtrunk

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und bitten Sie um Anmeldung bis zum 22. Juni 2015.