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Energiepreise in Deutschland und das künftige Energiewirtschaftsrecht

IHK und saarländisches Wirtschaftsministerium laden zum
Meinungsaustausch

29.04.2004

Die Freude über die Preissenkungen nach der Liberalisierung der Energiemärkte war in Deutschland nur von kurzer Dauer. Längst haben neue Sonderlasten (EEG, KWKG und Ökosteuer) sowie steigende Erzeugungskosten die Endabnehmerpreise fast wieder auf die alte Höhe getrieben. Neben den staatlich verordneten Sonderlasten und den steigenden Steuern sind immer wieder auch die sogenannten Verbändevereinbarungen in die Kritik geraten: Vermutet werden dahinter überhöhte Netzentgelte und Wettbewerbsbeeinträchtigungen.

Vor diesem Hintergrund schreibt die neue EU-Beschleunigungsrichtlinie eine konsequentere Entflechtung von Energieverkauf und Netzbetrieb sowie eine rechtliche und behördliche Regulierung des Netzzugangs vor. Die inzwischen vorliegende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes setzt diese Richtlinie um und soll noch in diesem Sommer das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Kann die „Beschleunigungsrichtlinie“ den Preisanstieg stoppen? Wie sieht die Preisentwicklung zur Zeit aus? Worauf müssen sich die Energiewirtschaftsunternehmen einstellen? Werden die Energieverbraucher von der Netzregulierung profitieren? Für welche Korrekturen lohnt sich die politische Auseinandersetzung im Bundesrat?

Die IHK Saarland und das saarländische Wirtschaftsministerium möchten diese Fragen mit den Beteiligten diskutieren, und laden alle Interessierten zu einem Meinungsaustausch am Montag, dem 10. Mai, 16:15 Uhr in die IHK Saarland ein.

Weitere Informationen

Ansprechpartner:
Dr. Uwe Rentmeister
Tel.: (0681) 95 20 430
Fax: (0681) 95 20 489
E-Mail: uwe.rentmeister@saarland.ihk.de