Aktuelles

Kennzahl: 17.7139

Energiesteuer-Erstattungen für das produzierende Gewerbe

Merkblatt und „Energiesteuerrechner“ auf IHK-Homepage

09.12.2010

Viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der gezahlten Energiesteuern rückerstatten zu lassen. Darauf weist die IHK Saarland hin. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sehen die gesetzlichen Regelungen bei industriellen Prozessen und Verfahren und für BHKW-Betreiber Erstattungen der Stromsteuer, der Energiesteuer oder des Spitzenausgleichs vor. Die Anträge auf Erstattung von Steuern, die im Jahr 2009 gezahlt wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2010 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.

Die IHK hält auf ihrer Homepage unter der Kennzahl 1482 eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen "Energiesteuerberechnungsmodul" sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit. Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung, dort stehen im Formularcenter auch die benötigten Antragsformulare zum Download bereit. Hilfestellung bei der Beantragung bietet das zuständige Hauptzollamt in Saarbrücken (Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-00).

Übrigens: Das bisherige Erlaubnisscheinverfahren gemäß § 9 StromStG, mit dessen Hilfe Unternehmen des produzierenden Gewerbes bereits bei der Strombelieferung Vergünstigungen erhalten konnten, entfällt ab 1. Januar 2011. Künftig wird jedes Unternehmen zunächst den vollen Steuersatz entrichten müssen und erhält dann auf Antrag die Ermäßigung als Erstattung. Die Berechtigung zum steuerbegünstigten Strombezug muss im Erstattungsverfahren nachgewiesen werden.