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Energiesteuer-Erstattungen für das produzierende Gewerbe
Merkblatt und „Energiesteuerrechner“ auf IHK-Homepage
13.12.2012
Viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der gezahlten Energiesteuern rückerstatten zu lassen. Darauf weist die IHK Saarland hin. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sehen die gesetzlichen Regelungen allgemein im produzierenden Gewerbe und im besonderen bei bestimmten industriellen Prozessen und Verfahren sowie für BHKW-Betreiber Erstattungen der Stromsteuer und der Energiesteuer oder des Spitzenausgleichs vor. Die Anträge auf Erstattung von Steuern, die im Jahr 2011 gezahlt wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2012 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Die IHK hält eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen "Energiesteuerberechnungsmodul" sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit. Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de), dort stehen im Formularcenter auch die benötigten Antragsformulare zum Download bereit. Hilfestellung bei der Beantragung bietet das zuständige Hauptzollamt in Saarbrücken (Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-00).
Die IHK hält eine Excel-Tabelle mit einem aktuellen "Energiesteuerberechnungsmodul" sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit. Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Zollverwaltung (www.zoll.de), dort stehen im Formularcenter auch die benötigten Antragsformulare zum Download bereit. Hilfestellung bei der Beantragung bietet das zuständige Hauptzollamt in Saarbrücken (Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/501-00).