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Entlastungspaket für Exportkreditgarantien

19.04.2024

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Initiativen zum Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Um einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den Exportkreditgarantien zu ermöglichen, hat sie auch ein Entlastungspaket für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung beschlossen.

Die Maßnahmen des Entlastungspakets führen zu weniger Komplexität, schnelleren Entscheidungen und maßgeschneiderter Unterstützung – genau dort, wo Exporteure und Banken sie benötigen: 
  • Beschleunigte Antragsverfahren: Mehr Entscheidungen in niedrigschwelligen Gremien führen zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung und -entscheidung.
  • Effizientere Antragsprüfung: Eine Reihe von Sonderprüfungen entfällt.
  • Stärkere Digitalisierung: Originaldokumente müssen nur noch in Ausnahmefällen eingereicht werden.
  • Verbesserung der digitalen Lieferanten- und Finanzkreditdeckung: Größerer Anwendungsbereich für Hermesdeckungen click&cover.
  • Vereinfachtes Bedingungswerk: Leichterer Nachweis der Voraussetzungen für Auszahlungen aus bundesgedeckten Krediten.
  • Entlastungen bei der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG): Komplexitätsreduktion für KMU - im Antragsverfahren und bei Zahlungsstörungen (Regress).

Weitere Informationen finden Sie auf der Euler Hermes Fokusseite .