Entsendeberechtigung für einen Platz im Rundfunkrat für die Digitalwirtschaft
Das Ende Oktober 2023 in Kraft getretene Gesetz über den Saarländischen Rundfunk (SR-Gesetz) sieht ein neues Entsendungsverfahren für die Zusammensetzung des Rundfunkrates vor. Dabei bietet vor allem die Teilnahme einer wirtschaftsnahen Organisation, eines Verbands oder Vereins der saarländischen Digitalwirtschaft die Chance, einen Platz im Rundfunkrat zu besetzen und der Branche im Saarland zu höherer Aufmerksamkeit zu verhelfen.
Unternehmen, Institutionen und Vereinigungen der Digitalwirtschaft im Saarland können hier einen Antrag auf Feststellung der Entsendeberechtigung stellen.
Unternehmen, Institutionen und Vereinigungen der Digitalwirtschaft im Saarland können hier einen Antrag auf Feststellung der Entsendeberechtigung stellen.