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Erfolg für die Abfallverwertung

Gericht gibt IHK-Position recht

07.07.1997

Nach mehreren ergebnislosen Vorstößen der Industrie- und Handelskammer, auch im Saarland eine großzügigere Einstufung anerkannter Verwertungswege zu erreichen, ist die Kammerposition jetzt vom Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt worden. Ergebnis: Eine Verwertung darf auch in mehreren unabhängigen Schritten erfolgen. Die Entscheidung, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Georgi, entspreche den Zielen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und sei gleichermaßen ein 'Gewinn für die Wirtschaft und für die Umwelt'.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Kriterien der 'Länderarbeitsgemeinschaft Abfall' (LAGA) zur Abgrenzung zwischen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung, hinter denen sich auch das saarländische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz bislang stets versteckt hielten, widersprochen. Anlaß ist ein Containerdienst, der auch unsortierte Baustellenabfälle und sonstige Mischfraktionen auf einem Grundstück sammelte, dort zwischenlagerte und in größeren Einheiten in eine Klassifizierungsanlage zur Sortierung und Aufbereitung von Baustellenabfällen für die spätere Verwertung abtransportierte. Daraufhin wurde gegen dieses Unternehmen eine Ordnungsverfügung in Höhe von 20.000 DM verhängt, da es sich bei den Stoffen um Abfälle zur Beseitigung handle, die der Überlassungspflicht und dem satzungsmäßigen Anschluß- und Benutzungszwang an den Kreis unterliege. Das Gericht entschied jedoch für den Containerdienst: Eine vom Abfallbesitzer im Einzelfall gewählte Entsorgungsmaßnahme bestehe häufig aus mehreren konkreten Entsorgungsbehandlungen; dazu zählten auch Hilfshandlungen. Die Abfallseparierung durch Sortier- und Klassieranlagen seien ein erstes Glied in einer möglichen Kette von Handlungen zur Gewinnung von sekundären Rohstoffen. Im übrigen seien quantitative Betrachtungen, zum Beispiel bestimmte Prozentsätze der stofflichen Substanz des Gesamtabfalles bezogen auf das Volumen oder auf das Gewicht, nicht erforderlich. Damit hat sich erstmals ein Gericht gegenüber Inhalten des LAGA-Papieres ausgesprochen. Abzuwarten bleibt nach Auffassung der IHK, ob diese Position vom Verwaltungsgericht Düsseldorf auch im Hauptverfahren gehalten wird.

Der Beschluß in diesem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren kann zum Preis von 30,-- DM beim Deutschen Industrie- und Handelstag, Abt. X, Ref. 6, Fax 02 28/10 45 49 bezogen werden.