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Ergänzung: Verzögerungen bei der Umsetzung von Rechtsänderungen im Zollversandverfahren
16.06.2023
In
unserer Meldung vom 30.05.2023
haben wir über ein Schreiben der Generalzolldirektion zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Rechtsänderungen im Zollversandverfahren informiert.
Dazu folgende Ergänzung:
Im Schreiben steht u. a.:
Grundsatz: Bis zum zurzeit noch unbestimmten Ende der Verlängerungszeit bleibt die Angabe der Warennummer in der Versandanmeldung optional.
Ausnahme: Im Fall „Export followed by transit” ist dem Anmelder die Warennummer aus dem Ausfuhrverfahren bereits bekannt, da die Warennummer dort bereits länger eine Pflichtangabe ist. Deshalb muss im Fall „Export followed by transit” auch im Versandverfahren die bereits bekannte Warennummer in Deutschland ab der Umstellung der Teilnehmer-Software auf den Stand des ATLAS-Releases 9.1 verpflichtend angegeben werden."
Das bedeutet:
1. Einfuhrseitig und z.B. im Transit über die Schweiz nach Italien (T2) müssen bis auf weiteres keine Warennummer angeben werden, ausgangsseitig – also bei Exporten in Drittländer - hingegen (spätestens ab dem 29. Oktober 2023) schon.
2. Die Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 endet in Deutschland zum 29. Oktober 2023 (der Termin 16. Juli 2023 wurde verschoben), europaweit zum 1. Dezember 2023. Da jedoch durch Österreich, Litauen, Griechenland und Niederlande Verzögerungen sogar bis in die zweite Jahreshälfte 2025 mitgeteilt wurden, ist derzeit noch unklar, bis wann die verpflichtende Angabe der 6-stelligen Warennummer (einfuhrseitig und im Transit) tatsächlich ausgesetzt ist.