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Kennzahl: 17.18099

Erhöhung der Schwerbehindertenabgabe

10.01.2024

Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erreicht ein Unternehmen diese Quote nicht, ist für jeden unbesetzten "Pflichtarbeitsplatz" eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet. Zum 1. Januar 2024 hat sich die Ausgleichsabgabe erhöht. Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 bzw. weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen gelten weiterhin Sonderregelungen. Neu eingeführt wird allerdings eine vierte Staffel: Beschäftigt ein Unternehmen trotz entsprechender Pflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, beträgt die Ausgleichsabgabe 720 € pro Monat. Mehr dazu in unserem Infoblatt A08 „ Beschäftigung von Schwerbehinderten “, unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 891 .