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Erreichbarkeit sichern – Verkehrsbeschränkungen verhindern

IHK beklagt Zunahme verkehrsbeschränkender Maßnahmen

10.07.2006

Die IHK beklagt die immer stärker werdende Flut verkehrsbeschränkender Maßnahmen von Ländern, Städten und Kommunen; dies stelle die Wirtschaft vor wachsende Probleme. „Mit dem wohlfeilen Argument einer Senkung der Immissionsbelastung werden immer drastischere Maßnahmen zur Zurückdrängung des Straßenverkehrs ergriffen“, so die IHK. Die Bandbreite reiche von streckenbezogenen Durch­fahrverboten wie etwa auf der B 10 durch die Pfalz oder gar stadtweiten Sperrungen für schwere LKW. Im Ergebnis werde die Mobilität unangemessen eingeschränkt, die Erreichbarkeit von Standorten erschwert, Logistik und Produktion behindert. Eine solch wirtschaftsfeindliche Politik könne sich der Standort Deutschland jedoch nicht leisten.

Schad­stoff- und Lärmemissionen seien in den letzten Jahren durch Ansetzen an der Quelle deutlich reduziert worden. Eine weitere Entlastung der Umwelt werde durch Verkehrsbeschränkungen nicht erreicht; im Gegenteil führten erzwun­gene Ausweich- und Umwegfahrten oftmals sogar zu höheren Emissionen. Auch die teilweise hohe Feinstaubbelastung sei kein hinreichendes Argument für die Drosselung des Individualverkehrs: Nachweislich stamme der größere Teil aus anderen Quellen als dem Verkehr.

Maßnahmen müssen für die Wirtschaft erfüllbar sein

Die Automobilindustrie habe mit Erfolg große Anstrengungen unternommen, um Fahrzeuge immer sauberer, leiser und sicherer zu machen. Im Zuge der kontinuierlichen Flottenerneuerung komme dies Mensch und Umwelt zugute. Die Vorgaben der Politik dürften die Wirtschaft aber nicht überfordern. Wenn – wie in Berlin – ein Luftreinhalteplan für die Innenstadt bereits ab 2010 Euro-III-Fahrzeuge mit Rußfilter vorschreibe, bis heute aber selbst modernste Reisebusse nicht mit Rußfilter nachgerüstet werden könnten, werde die Bustouristik faktisch aus der Stadt verbannt. Für das noch junge „Tourismusland Saarland“ wäre eine vergleichbare Regelung erst recht kontraproduktiv, so die IHK.

Nicht jeder Lkw außerhalb der Autobahn ist Mautausweichverkehr

Seit Einführung der Lkw-Maut gibt es eine intensive Diskussion über Ausweichver­kehre auf mautfreie Strecken. Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesverkehrs­ministeriums hat inzwischen gezeigt, dass es sich um ein überschaubares Problem handelt, das tatsächlich nur in wenigen Fällen auftritt. Für diese Fälle müssten unter Einbeziehung der Wirtschaft praktikable Lösungen ge­funden werden.

„Leider werden immer häufiger auch solche Strecken als angebliche Mautausweichrouten angeführt, bei denen bereits ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass sie in Wahrheit überhaupt keine Alternative zur Autobahn darstellen“, beklagt die IHK. Häufig handele es sich nur um Strecken, deren Nutzung durch den Straßengüterverkehr einzelnen Kommunen schon seit längerem ein Dorn im Auge sei. Die nächtliche Sperrung der Bundesstraße B 10 für Lkw zwischen Pirmasens uns Landau sei dafür nur ein Beispiel. „Solche Strecken zu bemauten oder für den Durchgangsverkehr zu sper­ren, verschlechtert massiv die Standortbedingungen - für die Unternehmen in der Nachbarschaft und in den betroffenen Ziel- und Quellregionen,“ so die IHK. Viele Unternehmen seien an bestimmte Standorte gebunden; eine Verlagerung an andere Standorte sei für sie nicht möglich oder – beispielsweise bei Einzelhändlern in Innenstädten – auch nicht erwünscht.

IHK-Forderungen: Kein Flickenteppich von Durchfahrverboten - Erreichbarkeit gewährleisten !

Bundesstraßen und Durchgangsstraßen in Kommunen dienen dem überörtlichen Verkehr. Bei Beschränkungen müssen die Belange von Verkehrswirtschaft, Handel und produzierendem Gewerbe angemessen berücksichtigt werden. Sperrungen wegen angeblicher Mautweichverkehre, aus Lärmschutz- oder anderen Gründen stellten massive Eingriffe in die Wirtschaftsabläufe dar. Das Straßennetz darf nicht zu einem Flickenteppich von Durchfahrtsverboten werden. Daher muss auch die Verkehrsachse Saarland – Süddeutschland über die B 10 nach dem Ende der Testsperrphase zum 1. September wieder uneingeschränkt befahrbar sein.

Verhältnismäßigkeit beachten !

Notwendige Beschränkungen dürfen nur auf Basis einer genauen Analyse der Ursachen und Auswirkungen (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) durchgeführt werden. Auf Maßnahmen, die – etwa durch erzwungene Umwegfahrten – in der Summe zu größeren Belastungen führten, ist zu verzichten.

Besondere Bedingungen in Städten akzeptieren !

In Städten sind durch die Verdichtung von Produktion und Dienstleistungen höhere Lärm- und Schadstoffbelastungen als im ländlichen Raum unvermeidbar. Eine weitere Ver­ringerung ist nur über langfristig wirkende Maßnahmen und durch technischen Fortschritt sinnvoll. Auch schwere LKW dürfen nicht kurzfristig aus den Städten verbannt werden.

Medienkontakt:
Dr. Mathias Hafner
(06 81) 95 20-3 00