© fotogestoeber - Fotolia.com
EuGH zu Hyperlinks
26.02.2014
Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Das gilt auch dann, wenn Internetnutzer, die einen Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält. Dies hat der EuGH in seinem Urteil vom 13.02.2014, Az.: 466/12, in der Sache Nils Svensson u.a. / Retriever Sverige AB entschieden.
Das Urteil zeigt, dass der EuGH sich für eine praxisgerechte Lösung entschieden hat. Es ist zu begrüßen, dass Hyperlinks in der Regel zulässig sind.
Das Urteil zeigt, dass der EuGH sich für eine praxisgerechte Lösung entschieden hat. Es ist zu begrüßen, dass Hyperlinks in der Regel zulässig sind.