Exportbeschränkungen nach europäischem und deutschen Recht – Kenntnis nicht nur für Rüstungsfirmen notwendig
Termin:
Dienstag, 19. Juni 2007, 13:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
4
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die gesetzlichen Exportbeschränkungen immer stärker in die Betriebsabläufe eingreifen können. Das gilt selbst dann, wenn es sich um „unsensible“ Waren handelt oder der Export über Dritte abgewickelt wird. Diese Thematik steht im Vordergrund unserer Info-Veranstaltung.
Sie erhalten dort einen aktuellen Überblick über die Vielzahl europäischer und nationaler Exportbeschränkungen, die waren-, länder- oder auch finanzbezogen sind. Lieferungen von bestimmten und in den Ausfuhrvorschriften genannter Waren können ebenso untersagt sein, wie die Ausfuhr allgemeiner Waren mit doppeltem Verwendungszweck oder an bestimmte Empfänger.
Im zweiten Teil steht die EU-Verordnung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Vordergrund. Dabei werden Möglichkeiten der günstigen Umsetzung aufgezeigt und eine einfache Softwarelösung präsentiert.
Wir würden uns freuen, Ihr Interesse geweckt zu haben und bitten um Anmeldung.
Programm
13.30 Uhr
Beginn
Teil I:
Gesetzliche Exportbeschränkungen
- Inhalt und Aufbau der Beschränkungen
1. Die auf den Verwendungszweck der Ware bezogene EG-dual Use-Verordnung
2. Die Finanzsanktionen der EG (17 verschiedene Sanktionen, Stand 14.05.07)
3. Die Exportbeschränkungen nach AWV und Ausfuhrliste
- Erkennen bestehender Exportbeschränkungen
- Überblick über buß- und strafrechtliche Vorschriften
Referent: Herr Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert
Experte für Außenwirtschaft und Dozent in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft
Kaffeepause
Teil II:
EG-Verordnung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
1. Möglichkeiten einer günstigen Umsetzung
2. Präsentation einer einfachen Software-Lösung
Referent: Herr Matthias Pätzold
Rausoft GbR, Leonberg
17.00 Uhr
Ende
Sie erhalten dort einen aktuellen Überblick über die Vielzahl europäischer und nationaler Exportbeschränkungen, die waren-, länder- oder auch finanzbezogen sind. Lieferungen von bestimmten und in den Ausfuhrvorschriften genannter Waren können ebenso untersagt sein, wie die Ausfuhr allgemeiner Waren mit doppeltem Verwendungszweck oder an bestimmte Empfänger.
Im zweiten Teil steht die EU-Verordnung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Vordergrund. Dabei werden Möglichkeiten der günstigen Umsetzung aufgezeigt und eine einfache Softwarelösung präsentiert.
Wir würden uns freuen, Ihr Interesse geweckt zu haben und bitten um Anmeldung.
Programm
13.30 Uhr
Beginn
Teil I:
Gesetzliche Exportbeschränkungen
- Inhalt und Aufbau der Beschränkungen
1. Die auf den Verwendungszweck der Ware bezogene EG-dual Use-Verordnung
2. Die Finanzsanktionen der EG (17 verschiedene Sanktionen, Stand 14.05.07)
3. Die Exportbeschränkungen nach AWV und Ausfuhrliste
- Erkennen bestehender Exportbeschränkungen
- Überblick über buß- und strafrechtliche Vorschriften
Referent: Herr Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert
Experte für Außenwirtschaft und Dozent in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft
Kaffeepause
Teil II:
EG-Verordnung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
1. Möglichkeiten einer günstigen Umsetzung
2. Präsentation einer einfachen Software-Lösung
Referent: Herr Matthias Pätzold
Rausoft GbR, Leonberg
17.00 Uhr
Ende