Veranstaltung

Kennzahl: 15.6094

Exportbeschränkungen nach europäischem und deutschem Recht

IHK Saarland


Termin:
Mittwoch, 25. November 2009, 09:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Der Begriff „Exportkontrolle“ spielt eine immer wichtigere Rolle für Exporteure. Viele Unternehmen glauben, dass die Exportbeschränkungen nicht auf ihre Güter zutreffen, da ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihr Technologie-Transfer „unsensible“ sind. Dabei verkennen sie, dass Genehmigungspflichten nicht nur auf bestimmte Güter bestehen, sondern auch oft vom Bestimmungsland, vom Empfänger, aber auch vom Verwendungszweck der Güter abhängen.   

Durch die ständigen Veränderungen des europäischen und deutschen Rechts ist es für Exporteure eine große Herausforderung, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Trotzdem ist es von immenser Bedeutung und auch die Aufgabe des Exporteurs, die Rechtsvorschriften einzuhalten. Bei Verstoß gegen eine genehmigungspflichtige Güterausfuhr drohen strenge Sanktionen. Um solche Gefahren zu vermeiden und damit Sie künftig besser beurteilen können, ob Ihre Güter eventuell ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, laden wir Sie herzlich ein zu unserem Ganztagsseminar.

Unser Referent wird Ihnen die aktuellen europäischen Bestimmungen der Dual-Use-Verordnung und die nationalen Bestimmungen der Ausfuhrliste erläutern. Des Weiteren gibt er Hilfestellung für eine frühzeitige Erkennung von Exportbeschränkungen und präsentiert zahlreiche organisatorische Maßnahmenempfehlungen.

Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns mit umseitiger Faxantwort bis zum 20. November wissen, ob Sie teilnehmen können. Die Teilnahmegebühr beträgt 120 €.