Exportbeschränkungen nach europäischem und deutschem Recht
IHK Saarland
Termin:
Mittwoch, 23. Februar 2011, 09:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
0.01
Der Begriff „Exportkontrolle“ spielt eine immer wichtigere Rolle für Exporteure. Viele Unternehmen glauben, dass die Exportbeschränkungen sie nicht betreffen, da ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihr Technologie-Transfer „unsensibel“ seien. Dabei wird oft verkannt, dass Genehmigungspflichten nicht nur für so genannte „gelistete Güter“ bestehen – sie können auch vom Bestimmungsland, vom Empfänger oder vom Verwendungszweck der Güter abhängen.
Durch die ständigen Veränderungen und Verschärfungen des europäischen und deutschen Rechts ist es für Exporteure eine große Herausforderung, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Trotzdem müssen Unternehmen jederzeit sämtliche Rechtsvorschriften einhalten. Exportkontrollrechtliche Verstöße sind mit strengen Sanktionen verbunden. Damit Sie die Risiken und Gefahren für Ihr Unternehmen frühzeitig erkennen und vermeiden können, laden wir sie sehr herzlich ein zu unserem Ganztagsseminar: "Exportbeschränkungen nach europäischem und deutschem Recht".
Unser Referent wird Ihnen die aktuellen europäischen Bestimmungen der Dual-Use-Verordnung und die nationalen Bestimmungen der Ausfuhrliste erläutern. Er gibt Hilfestellung für eine frühzeitige Erkennung von Exportbeschränkungen und empfiehlt zahlreiche praktische Maßnahmen.
Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns mit umseitiger Faxantwort bis zum 22. Februar wissen, ob Sie teilnehmen können. Die Teilnahmegebühr beträgt 79 €.
Durch die ständigen Veränderungen und Verschärfungen des europäischen und deutschen Rechts ist es für Exporteure eine große Herausforderung, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Trotzdem müssen Unternehmen jederzeit sämtliche Rechtsvorschriften einhalten. Exportkontrollrechtliche Verstöße sind mit strengen Sanktionen verbunden. Damit Sie die Risiken und Gefahren für Ihr Unternehmen frühzeitig erkennen und vermeiden können, laden wir sie sehr herzlich ein zu unserem Ganztagsseminar: "Exportbeschränkungen nach europäischem und deutschem Recht".
Unser Referent wird Ihnen die aktuellen europäischen Bestimmungen der Dual-Use-Verordnung und die nationalen Bestimmungen der Ausfuhrliste erläutern. Er gibt Hilfestellung für eine frühzeitige Erkennung von Exportbeschränkungen und empfiehlt zahlreiche praktische Maßnahmen.
Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns mit umseitiger Faxantwort bis zum 22. Februar wissen, ob Sie teilnehmen können. Die Teilnahmegebühr beträgt 79 €.