Veranstaltung

Kennzahl: 15.9442

Exportkontrolle nach europäischem und deutschem Recht

IHK Saarland


Termin:
Montag, 17. Juni 2013, 09:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Der Begriff „Exportkontrolle“ spielt eine immer wichtigere Rolle für Exporteure. Viele Unternehmen glauben, dass die Exportbeschränkungen sie nicht betreffen, da ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihr Technologie-Transfer „unsensibel“ seien. Dabei verkennen sie, dass Genehmigungspflichten nicht nur auf so genannte „gelistete Güter“ bestehen, sondern sie auch vom Bestimmungsland (Embargoland), vom Empfänger (Antiterrorlisten) oder vom Verwendungszweck abhängen können.

Durch die ständigen Veränderungen und Verschärfungen des europäischen und deutschen Rechts ist es für Exporteure eine große Herausforderung, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Trotzdem ist es Ihre Aufgabe, die Rechtsvorschriften einzuhalten. Exportkontrollrechtliche Verstöße bringen strenge Sanktionen für das Unternehmen. Um diese Gefahren zu vermeiden, laden wir sie sehr herzlich ein zu unserem Ganztagsseminar.

Unser Referent, Dipl. Finanzw. (FH) Frank Laufert, Experte für Außenwirtschaftsvorschriften, wird Ihnen die aktuellen europäischen Bestimmungen der Dual-Use-Verordnung und die nationalen Bestimmungen der Ausfuhrliste erläutern. Er gibt Hilfestellung für eine frühzeitige Erkennung von Exportbeschränkungen und empfiehlt zahlreiche praktische Maßnahmen. Hinweise zu den Änderungen aus der AWG (Außenwirtschaftsgesetz) Novelle, die im Sommer in Kraft treten sollen, runden die Veranstaltung ab.

Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Bitte lassen Sie uns bis zum 14. Juni wissen, ob Sie teilnehmen können. Die Teilnahmegebühr beträgt 79€. Stornierungen können wir leider nur bis 2 Tage vor der Veranstaltung akzeptieren!