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Förderprogramme für den Güterkraftverkehr

Antragsfrist bis 30. Juni verlängert

13.05.2009

Güterkraftverkehrs- und Werkverkehrsunternehmen haben noch einige Wochen länger Gelegenheit, Mittel aus dem aktuellen Förderprogramm zu beantragen. Darauf hat die IHK Saarland hingewiesen. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse betragen bis zu 33.000 Euro je Unternehmen und werden unter anderem gewährt für Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme. Förderfähig sind aber auch Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung, angefangen von der beruflichen Erstausbildung bis zu den (ab September vorgeschriebenen) Schulungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Um sich die Förderung zu sichern, genügt ein einfacher Antrag. „Bei der Fülle der förderfähigen Maßnahmen ist fast für jedes Unternehmen etwas dabei“, so der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Hermann Götzinger. „Wichtig ist: Die Förderanträge müssen bis zum 30. Juni gestellt sein. Vor allem: Mit der Maßnahme oder der Anschaffung darf vor Antragstellung nicht begonnen werden.

Weitere Informationen:
Alle Details zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG); Telefon- Hotline: 0221/ 5776-2699.