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Für einen freien Transitverkehr von und nach dem Saarland

Nachtfahrverbot auf der B 10 aufheben

14.12.2005

Auf ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2005 hat die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (IHK) folgende Resolution verabschiedet.

Eine funktionierende Wirtschaft braucht leistungsfähige Verkehrswege. Durch das Nachtfahrtverbot für LKW auf der Bundesstraße B 10 auch für den Transitverkehr zwischen dem Saarland und wichtigen Wirtschaftszentren im Süden der Bundesrepublik entsteht der saarländischen Wirtschaft ein erheblicher Schaden. Betroffen ist nicht nur das Verkehrsgewerbe; ihm allein entstünden durch die erzwungenen Umwege nach eigenen Angaben Mehrkosten in Höhe von 27 Millionen Euro jährlich. Betroffen ist insbesondere die Industrie, die aufgrund ihrer hoch arbeitsteiligen Organisation und kurzer Taktzeiten auf regelmäßige und pünktliche just-in-time-Lieferungen angewiesen ist. Die Vollversammlung ruft deshalb den rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Verkehrsminister mit Nachdruck dazu auf, das Nachtfahrtverbot aufzuheben oder zumindest für den betroffenen Transitverkehr von und nach dem Saarland eine Ausnahmeregelung zu erlassen. Die saarländischen Unternehmen können es nicht hinnehmen, dass eine so wichtige Verkehrsverbindung praktisch über Nacht gekappt wird.

Gegen die nächtlich Sperrung der B 10 sprechen zahlreiche Gründe:

  • Die B 10 ist eine Bundesfernstraße und als solche ausdrücklich dem überregionalen Verkehr gewidmet. Dies bedeutet: Diese Straße ist gerade auch für Transitverkehre vorgesehen. Dies muss auch in Zukunft so bleiben – um so mehr, als eine angemessene Ausweichstrecke zur B 10 nicht existiert.
  • Die politischen Versäumnisse der Vergangenheit, insbesondere der gescheiterte Weiterbau der A 8 und der schleppende Ausbau der B 10, sind nicht von der saarländischen Wirtschaft zu vertreten, die jetzt die wirtschaftlichen Folgen zu tragen hat. Im Gegenteil hat sich das Saarland – und auch unsere IHK – stets mit Nachdruck für diese wichtigen Infrastrukturprojekte eingesetzt.
  • Die Tatsache, dass die Verkehrsbelastung gerade auf der B 10 seit Jahren steigt, ist keine ausreichende Grundlage für die jetzt angeordnete Maßnahme; sie unterstreicht nur die Notwendigkeit des zügigen Ausbaus dieser Bundesfernstraße. Dazu gehört – wie an anderen verkehrsreichen Bundesstraßen – ein effektiver passiver Schallschutz, der den Belangen der Bevölkerung Rechnung trägt.
  • Ein Nachtfahrverbot auf einer Bundesstraße ist nicht nur rechtlich fragwürdig. Es bedeutet auch einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Nicht zuletzt wird es Anlieger anderer Bundesstraßen dazu einladen, ebenfalls Durchfahrtsbeschränkungen zu fordern. Ohne Frage werden dadurch die naheliegenden Ausweichstrecken als erste betroffen; die Lärmbelastung werden nur andere Anwohner zu tragen haben.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes fordert den rheinland-pfälzischen Wirtschafts- und Verkehrsminister auf, umgehend wieder zu einer gutnachbarschaftlichen Zusammenarbeit zurückzukehren und die Anliegerprobleme im eigenen Land nicht auf Kosten der saarländischen Unternehmen zu lösen. Gleichzeitig richtet sie die Bitte an alle Unternehmer des Nachbarlandes und ihre Vertretungen, sich für einen freien Transitverkehr einzusetzen. Wenn die jetzige Praxis Schule mache, könnten sie schon bald selbst zu den Betroffenen zählen. An den saarländischen Ministerpräsidenten richtet die Vollversammlung die herzliche Bitte, sich auch bei seinem Amtskollegen in Mainz für die umgehende Aufhebung des Nachtfahrtverbots einzusetzen.

Medienkontakt:
Dr. Mathias Hafner
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