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Fachexperten als Vermittler und Bindeglied – IHK Saarland unterstützt vor Ort

12.02.2025

Bereits im Jahr 2024 fand ein Termin im Rathaus von Wemmetsweiler (Gemeinde Merchweiler) statt, bei dem Marcel Krupka, Referent für Bauleitplanung und Raumordnung der IHK Saarland, mit Vertretern der Gemeindeverwaltung zusammentraf, um über die Vermarktung von Gewerbeflächen zu sprechen. Darüber hinaus pflegt die IHK Saarland einen regelmäßigen Austausch mit anderen saarländischen Kommunen zur Vermarktung von Gewerbeflächen.

Speziell ging es hierbei um die Vermarktung eines vollerschlossenen, gewerblichen Baugrundstücks in der Gemeinde Merchweiler, welches innerhalb des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Altwies/Schmitzwies“ im Ortsteil Merchweiler liegt. Das Grundstück umfasst eine Fläche von insgesamt 13.624 m².

Das Projekt wird unter anderem von Bernd Gries von der Abteilung Baurecht, Planung, Entwicklung und Liegenschaften betreut.

Als IHK Saarland agieren wir als Vermittler und Bindeglied zwischen kommunalen Vertretern und Gewerbe-/Industriebetrieben und fördern damit den Netzwerkausbau der Akteure.

Durch Besuche vor Ort können unsere Fachexperten zudem vorzeitig auf verdeckte Herausforderungen in der Bauleitplanung, Vermarktung oder Entwicklungvon Flächen, hinweisen.

Interessierte an der Gewerbefläche in Merchweiler melden sich gerne bei der

Gemeinde Merchweiler
Hauptstraße 82
66589 Merchweiler
E-Mail: gemeinde@merchweiler.de

oder der IHK Saarland

Marcel Krupka
E-Mail: marcel.krupka@saarland.ihk.de

  • Anfragen bitte unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, der Betriebsart, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter:innen (aktuell oder geplant) und den geplanten baulichen Anlagen.

Zulässige Nutzungen auf der Fläche:
  • Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude (Ausnahmen: Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke)
  • Keine Zulässigkeit von Tankstellen, Vergnügungsstätten, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen / Betriebsinhaber und -leiter sowie von Einzelhandelsbetrieben (Ausnahme bilden Verkaufsflächen die Handwerks- oder Gewerbebetrieben zugeordnet sind mit max. 500 m² Verkaufsfläche)
  • Maximale Gebäudehöhe von 12 Meter möglich
  • Marktgerechter Verkaufspreis für Gesamtfläche: 30 €/m² (Ermittelt durch Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei Landkreis Neunkirchen)
  • Empfehlung des Ministeriums unter förderrechtlichen Gesichtspunkten: Vergabe an produzierendes Gewerbe und Handwerksbetriebe unter förderrechtlichen Gesichtspunkten
Bei weiteren Fragen zur Gewerbeflächenvermarktung wenden Sie sich jederzeit gerne an die IHK.

  Fläche 2 (png)
Fläche3 (jpg)