Fehlerhafte Daten korrigieren lassen
23.03.2010
Mehr als 600 Auskunfteien und Inkassounternehmen nutzen bundesweit Bonitätsdaten von Verbrauchern, Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Bei den Auskünften geht es um mehr, als nur um die Abwicklung von Geldgeschäften und Bürgschaften durch Banken und Sparkassen. Auch Bestellungen auf Rechnung oder andere Verträge, bei denen einer der Lieferanten in Vorleistung treten muss, werden in der Praxis oft erst nach entsprechender positiver Auskunft vorgenommen. Ein Verfahren, auf das sich vor allem Existenzgründer und Jungunternehmer erst einstellen müssen.
Wer Zweifel hat, ob die über ihn bzw. sein Unternehmen gespeicherten Daten aktuell sind, und wer wissen will, wer seine Daten nutzt, der kann mit In-Kraft-Treten der „Datenschutznovelle I“ zum 1. April 2010 seine Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen. Er kann sich insoweit konkret an eine Auskunftei oder ein Inkassounternehmen wenden.
Wer bei der Überprüfung der gespeicherten Bonitätsdaten und Scorewerte die Einträge zu beanstanden hat, kann diese auf Antrag korrigieren, ergänzen oder auch löschen lassen. Außerdem kann ein jeder über sich erfahren, ob er einen guten, mittleren oder schlechten Scorewert hat. Die Auskunftei muss auch erklären, weshalb dieser Wert so und nicht anders ausgefallen ist. Die Erteilung von Selbst- oder Eigenauskünften ist für den Antragsteller in der Regel einmal pro Jahr kostenlos. Die Anfragen können auf elektronischem Weg, per Fax oder auf dem Postweg gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Wer Zweifel hat, ob die über ihn bzw. sein Unternehmen gespeicherten Daten aktuell sind, und wer wissen will, wer seine Daten nutzt, der kann mit In-Kraft-Treten der „Datenschutznovelle I“ zum 1. April 2010 seine Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren lassen. Er kann sich insoweit konkret an eine Auskunftei oder ein Inkassounternehmen wenden.
Wer bei der Überprüfung der gespeicherten Bonitätsdaten und Scorewerte die Einträge zu beanstanden hat, kann diese auf Antrag korrigieren, ergänzen oder auch löschen lassen. Außerdem kann ein jeder über sich erfahren, ob er einen guten, mittleren oder schlechten Scorewert hat. Die Auskunftei muss auch erklären, weshalb dieser Wert so und nicht anders ausgefallen ist. Die Erteilung von Selbst- oder Eigenauskünften ist für den Antragsteller in der Regel einmal pro Jahr kostenlos. Die Anfragen können auf elektronischem Weg, per Fax oder auf dem Postweg gestellt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.