Feinstäube: Fahrverbote und City-Maut sind keine Lösung
IHK fordert besseres Verkehrsmanagement zur
Emissionsreduktion
29.03.2005
Feinstaubbelastung differenziert betrachten
Die vor fünf Jahren festgelegten und seit Jahresbeginn
gültigen Emissionsobergrenzen für die Belastung der Atemluft mit
Staubpartikeln sind in vielen Ballungszentren bereits
überschritten. Aber: Der pauschale Grenzwert entspricht nicht
mehr dem Stand der Wissenschaft – Feinstaub ist nicht gleich
Feinstaub. Die gesundheitsschädliche Wirkung auf den Menschen
hängt erheblich davon ab, wie fein der Staub ist, welche
Zusammensetzung er aufweist und welche sonstigen Luftbelastungen
vorliegen.
Schon deshalb sind die pauschalen Grenzwerte nicht mehr
zeitgemäß. Hinzu kommt: Verursacher dieser speziellen
Luftbelastung ist nicht nur der Verkehr, sondern auch Industrie
und Haushalte. Selbst natürliche Belastungen, wie etwa Pollenflug
und Abwehungen von Wald und Flur, gehen in die Belastungswerte
ein. Götzinger: „Deshalb verbieten sich auch scheinbare „
Patentrezepte“ wie Fahrverbote oder die Einführung einer
City-Maut. Die deutschen Gesetze verlangen gezielte,
verursachergerechte Maßnahmen, die am Verursachungsbeitrag
ansetzen. Und der kann je nach Stadt, Stadtviertel, Tageszeit,
Jahreszeit oder Wetter sehr unterschiedlich sein.“ So trügen alte
und schlecht gewartete Diesel-Lkw wesentlich stärker zur
Belastung bei als emissionsarme Fahrzeuge; selbst Straßenzustand
und Verkehrsmanagement spielten eine Rolle. Allein schon durch
gepflegte Straßen, eine optimierte Ampelschaltung und geringeren
Suchverkehr durch intelligente Parkleitsysteme könne die
Feinstaubbelastung deutlich reduziert werden. „Fahrverbote oder
die Sperrung ganzer Stadtteile sind deshalb keine angemessene
Antwort auf die differenzierten Ursachen der Staubbelastung“, so
die IHK.
weitere Informationen:
Dr. Mathias
Hafner
(06 81)
95 20-3 00