Veranstaltung

Kennzahl: 15.13076

Französische Erbschaftsteuer - Ein unterschätztes Thema für die Wohnsitzwahl von Unternehmern (Ausgebucht!)

IHK Saarland


Termin:
Dienstag, 07. Februar 2017, 17:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
0.01
Wenige Rechtsgebiete sind so von Irrtümern begleitet wie das Erbrecht und das Erbschaftsteuerrecht, insbesondere in grenzüberschreitender Betrachtung.

Auf Seiten des Zivilrechts ist mit der neuen EU-Erbrechtsverordnung seit 2015 das Staatsangehörigkeitsprinzip durch das Wohnsitzprinzip ersetzt worden. Wenn erbrechtliche Verfügungen nicht an die neue Rechtslage angepasst wurden, kann dies zu überraschenden, meist unerwünschten Folgen führen.

Darüber hinaus wird die steuerrechtliche Beurteilung grenzüberschreitender Sachverhalte oftmals fehlerhaft beurteilt. So hält sich hartnäckig das Gerücht, dass ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich nicht der französischen Erbschaftsteuer unterliege. Diese Rechtsauffassung ist nicht nur falsch, sondern auch gefährlich, da sie die erhebliche französische Steuerbelastung unterschätzt.

Gerade für Gesellschafter von deutschen GmbHs mit Wohnsitz in Frankreich (wegen der niedrigen Einkommensteuer) wird die Erbschaftsteuer eine existenzbedrohende Belastung für das Unternehmen: Ein Vermögen von 2 Mio. € und einem Kind führt bereits zu einer Steuerbelastung von 617.394,00 €.

Die Referenten Rechtsanwältin Yvonne Schmitz, Saarbrücken (Fachanwältin für Erbrecht), Notair Pierre-Joseph Krebs, Straßburg (Diplômé Notaire Spécialiste en droit Franco-allemand) sowie Steuerberater Joachim Monz, Saarbrücken (Fachberater für internationales Steuerrecht) zeigen anhand eines typischen Sachverhaltes sowohl die zivilrechtlichen als auch steuerlichen Aspekte grenzüberschreitender Fälle im Verhältnis Deutschlands zu Frankreich.

Anschließend laden wir Sie zu einem gemeinsamen Imbiss ein.