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GWE-Abzocke vor dem Aus?

16.10.2013

Die Gewerbeauskunft-Zentrale ist vielen saarländischen Unternehmen bekannt. Haben doch viele vermeintlich ein Fax zur Überprüfung der Geschäftsdaten für ein behördliches übersandtes Papier gehalten, es korrigiert und unterschrieben an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgesandt und ging damit in die Falle: Im Kleingedruckten versteckte sich nämlich ein langfristiger Vertrag mit unangemessen hohen Kosten ohne Mehrwert. Nachdem der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) mehrfach gegen das Unternehmen vorgegangen ist, schlug es jüngst wieder Wellen, da auf der Basis einer Feststellungsklage mit entsprechendem Urteil die Gewerbeauskunft-Zentrale erneut viele Betriebe bundesweit unter Druck gesetzt hat.

Nunmehr erfolgte eine Razzia wegen Verdacht des Betruges, so der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Ausgabe vom 2. Oktober 2013. Wie der Autor, Udo Beissel, berichtete, haben Polizei und Staatsanwaltschaft 16 Firmen in Köln und Frechen durchsucht, die im Zusammenhang mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ stehen sollen. Dem Unternehmen wird Betrug und Täuschung vorgeworfen, so auch die Auskunft von dem zuständigen Oberstaatsanwalt, weil es mit einer geschickten Masche zahlreiche Unternehmer in die Irre geführt haben soll. Die Staatsanwaltschaft stützt ihr Vorgehen auf das im Frühjahr dieses Jahres erlassene BGH-Urteil, das zu dem Ergebnis kam, dass der Gesamteindruck der Aufmachung des GWE-Anschreibens dem Tatvorwurf der Täuschung unterliegt.

Vor diesem aktuellen Hintergrund ist jedem Unternehmen nur zu raten, dass bei weiterem Vorgehen der GWE die in der Vergangenheit abgeschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung anzufechten, jegliche Zahlungen ausdrücklich abzulehnen und falls noch weitere Eskalationen drohen, den DSW einzuschalten.