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Geänderte Zuständigkeit ab dem 01.01.2023 für die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden und Endbeglaubigungen
Hinweis zum Zuständigkeitswechsel bei Apostillen und Beglaubigungen
09.01.2023
Bitte beachten Sie, dass das Bundesverwaltungsamt ab dem 01.01.2023 nicht mehr für die Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden und Endbeglaubigungen zum Zwecke der Legalisation bei ausländischen Vertretungen zuständig ist.
Wenden Sie sich in diesem Zusammenhang gerne ab dem 01.01.2023 an das
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Hotline: 030 -184730 16500
Dienstag und Donnerstag von 1O:OO Uhr - 12:00 Uhr
E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de
www.bfaa.diplo.de
Wenden Sie sich in diesem Zusammenhang gerne ab dem 01.01.2023 an das
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Referat Apostillen und Forderungsmanagement
Kirchhofstraße 1-2
14776 Brandenburg an der Havel
Hotline: 030 -184730 16500
Dienstag und Donnerstag von 1O:OO Uhr - 12:00 Uhr
E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de
www.bfaa.diplo.de