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Geplante Europäische Regelung gefährdet Online-Handel
30.03.2007
Nach Planungen der EU soll bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen keine Rechtswahl mehr möglich sein. Die IHK Saarland hat erhebliche Bedenken gegen eine solche Neuregelung, weil dadurch der Internethandel erheblich erschwert wird. So käme etwa künftig bei einer Internetbestellung eines in Polen lebenden Verbrauchers bei einem deutschen Unternehmen zwingend polnisches Recht zu Anwendung. Die Kosten für den Versandhandel im Internet würden so schon aufgrund der hohen Rechtsberatungskosten für die Unternehmen erheblich steigen. Internetversandhäuser müssten allein für den Betrieb in den EU-Mitgliedsstaaten 27 verschiedene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGBs) vorhalten. Die IHK-Organisation fordert deshalb, die Rechtswahlfreiheit bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen zu erhalten und den Onlinehandel im Binnenmarkt nicht zu gefährden.