Geschäftsraummiete: Was gilt?
Termin:
Dienstag, 06. Mai 2008, 19:00 - 20:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1-3
Für den Gewerbetreibenden ist der langfristige Bestandsschutz seines Geschäftsraummietvertrages oftmals wichtiger als der Schutz seiner Wohnung. Mit dem Verlust seiner Geschäftsräume läuft er nämlich Gefahr, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren. Der gesetzliche Schutz des Geschäftsraummieters ist sehr stark eingeschränkt und bei weitem nicht vergleichbar mit den gesetzlichen Schutzbestimmungen des Wohnraummieters. Deshalb kommt der Gestaltung des Geschäftsraummietvertrages eine besondere Bedeutung zu.
Herr Rechtsanwalt Klaus Fritzen, Saarbrücken, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, wird Ihnen aufzeigen, welche rechtlichen Vorschriften überhaupt Anwendung finden, worauf bei der Unterzeichnung eines Geschäftsraummietvertrages zu achten ist und wie Sie die Fußangeln umgehen. Er wird dabei speziell auf die neue Rechtsprechung eingehen und Ihnen ein „Blitzlichtgewitter“ der neuen Urteile aufzeigen. Wir laden Sie zu unserer Veranstaltung recht herzlich ein.
Im Anschluss an den Vortrag können Sie bei einem Umtrunk gemeinsam mit dem Referenten zu dem Thema diskutieren und Ihre Erfahrungen austauschen. Wir freuen uns.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 5. Mai 2008 an. Vielen Dank.
Herr Rechtsanwalt Klaus Fritzen, Saarbrücken, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht, wird Ihnen aufzeigen, welche rechtlichen Vorschriften überhaupt Anwendung finden, worauf bei der Unterzeichnung eines Geschäftsraummietvertrages zu achten ist und wie Sie die Fußangeln umgehen. Er wird dabei speziell auf die neue Rechtsprechung eingehen und Ihnen ein „Blitzlichtgewitter“ der neuen Urteile aufzeigen. Wir laden Sie zu unserer Veranstaltung recht herzlich ein.
Im Anschluss an den Vortrag können Sie bei einem Umtrunk gemeinsam mit dem Referenten zu dem Thema diskutieren und Ihre Erfahrungen austauschen. Wir freuen uns.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 5. Mai 2008 an. Vielen Dank.