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Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE): LG Düsseldorf verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 €

13.05.2013

Des Öfteren hatten wir schon darüber berichtet: Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, auch bekannt als Gewerbeauskunft-Zentrale (kurz GWE), versendet Formulare für Einträge in eine Online-Datenbank. Diese erwecken bei vielen Unternehmen den Eindruck eines behördlichen Schreibens bzw. eines Korrekturformulars für einen bereits bestehenden Eintrag. Die geforderten Unterschriften, Verbesserungen und Ergänzungen wurden geleistet, an die GWE zurückgeschickt und damit – ohne es zu merken – ein Abo-Vertrag geschlossen. Im Nachhinein folgten Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben seitens der GWE.

Mit Beschluss vom 06.02.2013 hatte der BGH das Berufungsurteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012 bestätigt und der GWE den Versand ihrer irreführenden Formulare unter Strafandrohung nicht mehr gestattet. Dennoch hatte die GWE unbeirrt weiterhin irreführende Offerten verschickt.

Das LG Düsseldorf hat nun auf Antrag des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) mit Beschluss vom 23.04.2013 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 € gegen die GWE festgesetzt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig! Interessant ist insbesondere, dass das Gericht die von der GWE vorgenommenen geringfügigen Änderungen im seither verwendeten Formular nicht hat genügen lassen. Diese beträfen nur unwesentliche Details, die den Gesamteindruck nicht änderten. Somit sei das Verbot in seinem Kernbereich verletzt. Rechtsanwalt Peter Solf, Geschäftsführer des DSW: „Wir können nicht ausschließen, dass die GWE auch weiterhin gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass die GWE weiterhin – nach nunmehr vier gerichtlichen Verbotsentscheidungen – ihre Angebotsformulare versendet“.

Saarländische Unternehmer, die künftig noch Offerten der GWE aber auch anderer ähnlicher Gesellschaften bekommen, bitten wir, sich umgehend an die IHK Saarland zu wenden.