Gewerbesteuerhebesätze dürfen nicht steigen - Land und Kommunen in der Pflicht
IHK zur Ankündigung der Landesregierung, das Programm zur
Absenkung der Gewerbesteuer auslaufen zu lassen
09.11.2004
„Die Gründe, die bei Einführung des Landesprogramms gegolten haben“, so Schneider, „gelten unverändert fort. Es ist kein Zufall, dass die Saarwirtschaft sich gerade in den Jahren reduzierter Hebesätze besonders erfolgreich entwickelt hat. Das Saarland darf in keinem Fall wieder zum Hochsteuerland im Hochsteuerstaat Deutschland werden.“
Schneider erinnert in diesem Kontext daran, dass die Landesregierung ursprünglich eine zweite Stufe zur Absenkung der Gewerbesteuerhebesätze auf den Bundesdurchschnitt vorgesehen hatte. Diese sei aber nicht verwirklicht worden. Deshalb liegen die Hebesätze im Saarland trotz Landesprogramm noch immer deutlich über dem Bundesschnitt. Die hieraus resultierende Sonderlast der saarländischen Unternehmen beträgt rund 12 Millionen Euro pro Jahr. „Wenn die Hebesätze wieder auf das ursprüngliche Niveau steigen, dann verdoppelt sich diese Sonderlast. Dies hätte angesichts der niedrigen Eigenkapitalausstattung unserer Unternehmen und der steigenden Bonitätsanforderungen für Fremdkapital durch Basel II gravierende Nachteile für Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätze. Die seit der Jahrtausendwende errungene Position der relativen Stärke würde letztlich aufs Spiel gesetzt“, so Schneider.
Schneider sieht durchaus Spielraum für einen Kompromiss zwischen Land und Kommunen, der die Kommunen verstärkt in die Pflicht nimmt. Er verweist darauf, dass die Gewerbesteuereinnahmen zuletzt deutlich gestiegen sind. Da zudem Unternehmen ihre Verlustvorträge seit Beginn des Jahres nur noch bis 60 Prozent mit dem laufenden Gewinn verrechnen dürfen, zeichne sich auch für die kommenden Jahre eine Verstetigung der Gemeindeeinnahmen ab.
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