Große Schuldrechtsreform und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
Termin:
Dienstag, 13. November 2001, 17:30 Uhr
Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Verjährungsvorschriften,
Allgemeine Geschäftsbedingungen, allgemeines Schuldrecht: alle
Rechtsmaterien werden ab dem 01. Januar 2002 eine Änderung
wiederfahren. Die Bundesregierung hat einen umfassenden
Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Schuldrechts
verabschiedet. Damit wurde das umfassendste Reformvorhaben des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) seit dessen Inkrafttreten vor 100
Jahren abgeschlossen.
Die Änderungen betreffen alle: Kaufleute, Freiberufler, private Endverbraucher. Die für die Wirtschaft weitreichendste Folge ist die Änderung der Gewährleistungsfrist. Hinzu kommt eine Stärkung der Beweislage des Käufers, eine Haftung des Verkäufers für Herstellerangaben, die Kreation eines Nacherfüllungsanspruches gegen den Verkäufer sowie ein neues Verjährungsrecht.
Diese Veranstaltung wird umfassend über die Neuerungen informieren und richtet sich an Geschäftsführer und Führungskräfte aus Unternehmen sowie auch an Wirtschaftsjuristen.
Referenten:
- Dr. Friedrich Graf von Westphalen
Herausgeber u.a. des Großkommentars 'Vertrags - und AGB-Klauseln' - Ass. Heike Cloß
Justiziarin IHK