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Kennzahl: 17.17646

Härtefallhilfen Energie für KMU im Saarland

30.03.2023

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe, die in 2022 durch besonders stark gestiegene Energiekosten betroffen sind, können ab sofort Unterstützung beantragen. Die vom Land konzipierte Härtefallhilfe Energie Saarland wird als Billigkeitsleistung aus Haushaltsmitteln des Bundes gewährt und stellt darauf ab, energieträgerunabhängig zu fördern – einschließlich Pellets und Öl.

Wichtigste Voraussetzungen zur Antragstellung sind:

• eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021,
• ein Anteil der betrieblichen Energiekosten am Umsatz von mindestens 6 Prozent im Jahr 2022 und
• ein durch Energiekostensteigerungen verursachtes negatives Betriebsergebnis im Jahr 2022.
• Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz im Saarland.

Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 31.10.2023 möglich.

Weitere Informationen, Dokumente und FAQs sowie den direkten Zugang zum Antragsportal finden Sie hier.