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Kennzahl: 17.9073

Höhere Verdienstgrenze für Minijobber

07.01.2013

Zum 1. Januar 2013 wurden die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte angeho-ben. Für Minijobber steigt die Grenze von 440,00 € auf 450,00 €, für Midijobber, also die Beschäftigten in der sogenannten „Gleitzone“, wird sie von 800,00 € auf 850,00 € erhöht. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Minijobber können ihre soziale Absicherung verbessern. Sie erhalten mit der Gesetzesänderung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Rehaleistungen. Auf Antrag können sie von der Renten-versicherung befreit werden. Diese gesetzlichen Neuerungen gelten für alle Minijob- und Midijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen wurden. Für bereits bestehende Minijob-Verhältnisse wurden Bestandsschutz und Übergangsregelungen geschaffen.