Halbherzig
IHK-Vizepräsident Rolf Schneider zur geplanten
Unternehmensteuerreform
19.07.2006
Die beabsichtige Halbierung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 12,5 Prozent bezeichnet Schneider als halbherzig. Dadurch sinke zwar die Gesamtbelastung einschließlich Gewerbesteuer auf knapp unter 30 Prozent. Doch das sei immer noch zu hoch. 'Wir müssen uns an der 25-Prozent-Marke orientieren, wenn Deutschland im internationalen Wettbewerb der Steuersysteme bestehen will. Das hält die Gewinne im Land, macht Investitionen rentabler und schafft Arbeitsplätze.“
Schneider begrüßt, dass nicht nur Kapitalgesellschaften sondern auch Personenunternehmen entlastet werden sollen. Sie stellten immerhin 85 Prozent aller Unternehmen im Land. Anstelle der von der Bundesregierung erwogenen Investitionsrücklage plädiert Schneider für die Einführung einer Thesaurierungsrücklage. „Nicht entnommene Gewinne wären dann wie bei Kapitalgesellschaften mit knapp 30 Prozent zu versteuern, unabhängig davon, ob das Geld investiert wird oder als Finanzpolster dient. Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Steuerneutralität von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.“
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