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Halbherzig

IHK-Vizepräsident Rolf Schneider zur geplanten
Unternehmensteuerreform

19.07.2006

'Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Reform der Unternehmensbesteuerung sind halbherzig und für den Mittelstand in weiten Teilen sogar schädlich.' Mit diesen Worten kommentiert IHK-Vizepräsident Rolf Schneider die beabsichtigte Reform der Unternehmensteuer. Schädlich wirke sich die Reform vor allem deshalb aus, weil die mittelständischen Unternehmen überwiegend fremdfinanziert seien. Diese würden daher zu den Verlierern der Reform gehören, wenn jetzt auch Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzgebühren in die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer eingingen. „Statt weniger werden sie demnächst mehr Steuern zahlen müssen, das zeigen erste Berechnungen. Wie dadurch Wachstum und Beschäftigung gefördert werden sollen, bleibt das große Geheimnis der Koalition“, so Schneider.

Die beabsichtige Halbierung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 12,5 Prozent bezeichnet Schneider als halbherzig. Dadurch sinke zwar die Gesamtbelastung einschließlich Gewerbesteuer auf knapp unter 30 Prozent. Doch das sei immer noch zu hoch. 'Wir müssen uns an der 25-Prozent-Marke orientieren, wenn Deutschland im internationalen Wettbewerb der Steuersysteme bestehen will. Das hält die Gewinne im Land, macht Investitionen rentabler und schafft Arbeitsplätze.“

Schneider begrüßt, dass nicht nur Kapitalgesellschaften sondern auch Personenunternehmen entlastet werden sollen. Sie stellten immerhin 85 Prozent aller Unternehmen im Land. Anstelle der von der Bundesregierung erwogenen Investitionsrücklage plädiert Schneider für die Einführung einer Thesaurierungsrücklage. „Nicht entnommene Gewinne wären dann wie bei Kapitalgesellschaften mit knapp 30 Prozent zu versteuern, unabhängig davon, ob das Geld investiert wird oder als Finanzpolster dient. Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Steuerneutralität von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.“

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