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Handelsregistergebühren steigen zum 1. Juni 2025
03.06.2025
Das Handelsregister gibt zuverlässig Auskunft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen und trägt damit in Deutschland maßgeblich zu einem verlässlichen und transparenten rechtlichen Umfeld für Unternehmen bei. Es ist ein zentrales Instrument zur Förderung des Vertrauens und der Stabilität im Geschäftsverkehr.
Die Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sind zuletzt am 01.01.2011 angepasst worden. Da seitdem Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind, war – so der Gesetzgeber – eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten. Die Länder sollen mit der Erhöhung linear um 50 % in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch weiterhin gerecht zu werden.
Die IHK Saarland hatte die Erhöhung der Gebühren über ihre Dachorganisation, die DIHK, grundsätzlich mitgetragen, allerdings die Höhe der Anhebung in Frage gestellt. U. a. aufgrund der Intervention der DIHK konnte immerhin die im Referentenentwurf aufgeführten Anhebung einer allgemeinen Gebühr für die Bereitstellung von Registerdaten oder Dokumenten zum Abruf, die jeder Gebühr hinzugerechnet wird, verhindert werden. Die Gebühren können Sie in unserem Infoblatt „Gebühren des Handelsregisterverfahrens (GR41)“ nachlesen.
Die Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sind zuletzt am 01.01.2011 angepasst worden. Da seitdem Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind, war – so der Gesetzgeber – eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten. Die Länder sollen mit der Erhöhung linear um 50 % in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch weiterhin gerecht zu werden.
Die IHK Saarland hatte die Erhöhung der Gebühren über ihre Dachorganisation, die DIHK, grundsätzlich mitgetragen, allerdings die Höhe der Anhebung in Frage gestellt. U. a. aufgrund der Intervention der DIHK konnte immerhin die im Referentenentwurf aufgeführten Anhebung einer allgemeinen Gebühr für die Bereitstellung von Registerdaten oder Dokumenten zum Abruf, die jeder Gebühr hinzugerechnet wird, verhindert werden. Die Gebühren können Sie in unserem Infoblatt „Gebühren des Handelsregisterverfahrens (GR41)“ nachlesen.