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Hygiene im Unternehmen
Die Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die seit dem 4. Mai in Kraft ist, sieht vor, dass alle Betriebe, die geöffnet haben, entsprechende Hygienemaßnahmen ergreifen. Neben der Erstellung eines Hygienekonzeptes ist auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Informationen und Muster dazu halten die Berufsgenossenschaften bereit. Dort finden Sie branchenspezifische Arbeitsschutzstandards, so z.B. für Kosmetiker oder die Verkehrswirtschaft.
Allgemeine Grundsätze
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Arbeitsschutzstandard erarbeitet. Für den Einzelhandel hat das Saarland einen entsprechenden Flyer herausgegeben, den Sie hier abrufen können. Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern
- Es sollten Regelungen für Beschäftigte mit Symptomen, die einer Risikogruppe angehören, die positiv getestet wurden oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, getroffen werden
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch Personal und Kunden
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion
Informationen für Mitarbeiter
Auch die Mitarbeiter sollten in Bezug auf Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz unterweisen werden und die nötigen Informationen zu
Hygiene- und Verhaltensregeln in der Corona-Krise erhalten.
Informationen und Flyer erhalten Sie bei der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung unter https://www.infektionsschutz.de/.
Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten:
Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten:
- Mindestabstand (1,5 m) zwischen den Mitarbeitern
- Entzerrung durch rollierende Einsatzpläne und Homeoffice
- Nach Möglichkeit Öffnungszeiten ausweiten, um Frequenz zu reduzieren
- Zugangstüren möglichst offenstehen lassen bzw. fortlaufend desinfizieren
- Arbeitsgruppen / Teams zeitlich und räumlich trennen und Pausenzeiten versetzt legen
- Interne und externe Besprechungen möglichst online oder telefonisch durchführen Soweit möglich Besprechungen nur telefonisch bzw. als Videokonferenz durchführen
- Mund-Nasen-Bedeckung, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel bereitstellen
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Arbeitsmittel und Räumlichkeiten